2012
19.12.2012 | Übergangsregelung zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs für das I. Quartal 2013 bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73 b, 73c 140a ff. SGB V für den KV-Bereich Hamburg mit der Techniker Krankenkasse |
19.12.2012 | Übergangsregelung zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs für das I. Quartal 2013 bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73 b, 73c 140a ff. SGB V für den KV-Bereich Hamburg mit dem BKK-Landesverband NORDWEST |
19.12.2012 | Übergangsregelung zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs für das I. Quartal 2013 bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73 b, 73c 140a ff. SGB V im Falle KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme |
19.12.2012 | Hinweis: Kündigung von Verträgen
Der o. g. Vertrag wurde zum 31. Dezember 2012 gekündigt. |
30.11.2012 | Vereinbarung über die gesonderte Vergütung der unparteiischen Vorsitzenden für die Vertretung des Beschwerdeausschusses vor Gericht gemäß § 2 Abs. 4 der Wirtschaftlichkeitsprüfungsverordnung - WiPrüfVO - für die Amtsperiode vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 (Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen) |
30.11.2012 | 3. Nachtrag zur Vereinbarung zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Knappschaft (Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen) |
30.11.2012 | Honorarvereinbarung für das Jahr 2012 vom 20. April 2012 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 (Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen) |
26.11.2012 | 3. Nachtrag vom 22.11.2012 zur Geschäftsordnung für die Vertretersammlung vom 01.10.1968 |
26.11.2012 | 2. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab gem. § 87b SGB V ab dem 1. Juli 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 |
31.10.2012 | Technische Anlage zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie mit der SECURVITA BKK: Die BKK Alp plus, die dem Homöopathievertrag mit der SECURVITA BKK in diesem Jahr beigetreten ist, hat ihren Namen geändert. Seit 1. September 2012 heißt diese Krankenkasse „actimonda Krankenkasse“. |
28.09.2012 | 1. Nachtrag zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Jugend- und Kindermedizin zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Knappschaft |
28.09.2012 | 1. Nachtrag zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Jugend- und Kindermedizin zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Knappschaft |
28.09.2012 | Protokollnotiz zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Jugend- und Kindermedizin zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Techniker Krankenkasse |
28.09.2012 | Protokollnotiz zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Jugend- und Kindermedizin zwischen der AG Vertragskoordinierung und der Techniker Krankenkasse |
28.09.2012 | Erratum zur amtlichen Veröffentlichung vom 30.01.2012 des Vertrages über den Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des Vertrages zur Integrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis in Hamburg zwischen der KV Hamburg und der BVKJ-Service GmbH (Hinweis im KVH-Journal Ausgabe 3/2012 vom 1. März 2012): In § 1 des Vertrages ist fälschlich die Rehabilitationsfachklinik für Mutter und Kind, die AOK-Nordseeklinik auf Amrum, als Vertragspartnerin aufgelistet. Diese ist nicht Vertragspartnerin des Vertrages. |
28.09.2012 | Hinweis: Kündigung von Verträgen
Der Vertrag wurde mit Wirkung zum 30. September 2012 vom BKK-Landesverband NORDWEST gekündigt. |
24.09.2012 | 1. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab gem. § 87b SGB V ab dem 1. Juli 2012 mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 |
31.08.2012 | Hinweis: Austausch von Anlagen
Die Anlage 1 (beigetretene BKKn) wurde ausgetauscht (Stand: 16. Juli 2012) |
31.08.2012 | BIGPREVENT - Vertrag zur präventionsorientierten Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V i. d. F. des 3. Nachtrages zwischen der BIG direkt gesund und der AG Vertragskoordinierung |
31.08.2012 | 3. Nachtrag zum Datenstellenvertrag |
31.08.2012 | Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen (Impfvereinbarung - Ausland) und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) nach § 20d Abs. 2 SGB V mit der Deutsche BKK |
31.08.2012 | Hinweis: Das Unterschriftenverfahren für folgenden Vertrag ist nun abgeschlossen:
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10.08.2012 | Erratum zur amtlichen Veröffentlichung des 5. Nachtrags zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf im KVH-Telegramm Ausgabe 10 vom 12. Juni 2012:
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10.08.2012 | Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für folgende Verträge ist nun abgelaufen:
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29.06.2012 | Technische Anlage zur Anlage 10 (Medikationscheck) des Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V mit der Knappschaft |
29.06.2012 | 1. Nachtrag zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der HEK ab 1. Mai 2012 |
29.06.2012 | Hinweis: Das Unterschriftenverfahren für folgende Verträge ist nun abgeschlossen:
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27.06.2012 | Verteilungsmaßstab nach § 87b SGB V vom 07.06.2012 i. d. F. vom 15.06.2012 mit Wirkung ab dem 01.07.2012 |
12.06.2012 | 5. Nachtrag über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (Hinweis: Bei Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen, so dass das Inkrafttreten des Vertrages unter dem Vorbehalt des Abschlusses steht) |
12.06.2012 | Verteilungsmaßstab nach § 87b SGB V vom 07.06.2012 mit Wirkung ab dem 01.07.2012 |
11.06.2012 | Hinweis: Die folgenden Verträge wurden am 30. März 2012 unter Vorbehalt bekannt gegeben. Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für diese folgenden Verträge ist nun abgelaufen:
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11.06.2012 | Hinweis: Kündigung von Verträgen
Der o. g. Vertrag wurde zum 31. Dezember 2012 gekündigt. |
31.05.2012 | Hinweis: Das Unterschriftenverfahren für folgende Verträge ist nun abgeschlossen:
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31.05.2012 | 4. Nachtrag zum Vertrag zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V Asthma sowie COPD mit Wirkung ab 15. Januar 2012 |
08.05.2012 | Vertrag gem. § 73a SGB V über die Durchführung einer Auflichtmikroskopie im Rahmen einer Hautkrebsvorsorge-Untersuchung mit der HEK ab 1. April 2012 |
08.05.2012 | 3. Nachtrag (Schutzimpfung gegen Rotaviren) zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V mit der AOK Rheinland/Hamburg mit Wirkung ab 1. Januar 2012 |
08.05.2012 | Erratum zur amtlichen Veröffentlichung der
Die Quartalsbezeichnung in den vorgenannten Listen wird vom 1. Quartal 2012 in [richtig] 2. Quartal 2012 geändert. |
02.04.2012 | Hinweis: Beitritt zu Verträgen
Die BKK Alp ist diesem Vertrag mit Wirkung zum 1. April 2012 beigetreten. |
02.04.2012 | Hinweis: Die Verträge wurden am 14. Oktober 2011 unter Vorbehalt bekanntgegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen und der Vertrag somit gültig.
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02.04.2012 | Umsetzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) vom 26. März 2012 mit Wirkung ab dem 1. April 2012 (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.) |
02.04.2012 | 2. Nachtrag zum Datenstellenvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 |
02.04.2012 | Hinweis: Der Verträge wurden am 14. Oktober 2011 unter Vorbehalt bekannt gegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen und die Verträge somit gültig.
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30.03.2012 | RLV-Arztgruppenliste für das 2. Quartal 2012 |
30.03.2012 | QZV-Liste für das 2. Quartal 2012 |
30.03.2012 | Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für o. g. Verträge ist nun abgelaufen.
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30.03.2012 | Vereinbarung auf der Grundlage von § 132 e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012 mit der BKK vor Ort. (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war f zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.) |
30.03.2012 | 2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für Auslandsreisen und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) vom 14.09.2007 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 21. Januar 2009 mit Wirkung ab dem 1. April 2012 mit der Techniker Krankenkasse. (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.) |
30.03.2012 | Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012 mit der Novitas BKK (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.) |
30.03.2012 | Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i. V. m. § 20 d Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von zusätzlichen Schutzimpfungen sowie von Impfungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen mit der Knappschaft. (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.) |
22.03.2012 | 2. Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen (zum Gebührenverzeichnis) vom 05.04.2011 |
22.03.2012 | 2. Nachtrag zum Gebührenverzeichnis vom 18.11.2010 |
06.02.2012 | Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Durchführung von Schutzimpfungen sowie Auslandsreisen und HPV mit der Deutsche BKK |
30.01.2012 | Austausch von Anlagen:
Die Anlage 1 (Stand: 01.01.2012) wird ausgetauscht. |
30.01.2012 | Erratum im Gesamtvertrag mit der Knappschaft vom 25.11.2011 Durch einen technischen Umsetzungsfehler bedingt, sind folgende Ergänzungen zur Veröffentlichung am 20.12.2011 erforderlich:
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30.01.2012 | Hautkrebsvorsorge ab 1. Januar 2012 mit der HEK |
30.01.2012 | Hinweis: Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde ein Fortführungsvertrag geschlossen.
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30.01.2012 | Hinweis: Mit Datum vom 04.11.2011 wurde die Abwicklungvereinbarung mit dem Hinweis, dass der IV-Vertrag zu dem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, veröffentlicht. Es wurde mitgeteilt, dass der IV-Vertrag mit Wirkung zun 01.012012 in Kraft getreten ist.
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30.01.2012 | Hinweis: Die Vereinbarung wurde am 05.12.2011 unter Vorbehalt bekannt gegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen.
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30.01.2012 | 1. Nachtrag zur Bereinigung des KV-übergreifenden Behandlungsbedarfs bei Beitritt von Versicherten zu Selektivverträgen vom 20.12.2010 (Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz noch nicht abgelaufen) |
30.01.2012 | Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz für o.g. Verträge ist nun abgelaufen:
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17.01.2012 | Erratum zum 1. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die gemeinsame Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss: Bei der Veröffentlichung am 21.12.2011 wurden wegen eines Übermittlungsfehlers folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen: 1. § 1 Abs. 2 S.1 Anlage 1 a lautet wie folgt: Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen für Arzneimittel um 2,4 % angehoben. 2. § 1 Abs. 1 S. 1 Anlage 1 b lautet wie folgt: Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen Heilmittel um 6,43 % angehoben. 3. In § 1 Abs. 2 Anlage 1 b wurde Satz 1 gestrichen, 4. In der Anlage A zur Heilmittel-Richtgrößenvereinbarung 2012 lautet die korrekte Richtgröße für
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