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04.10.2023 Recht und Verträge

Amtliche Bekanntmachungen 2024

Amtliche Bekanntmachungen der KVH nach § 62 der Satzung erfolgen an dieser Stelle. Der Text der Bekanntmachung kann im Einzelfall per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

20.11.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 9. September 2024 wurde der 5. Nachtrag zur Vereinbarung nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V i. V. m. § 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der IKK classic und der KNAPPSCHAFT unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

12.11.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 30. September 2024 wurde der 17. Nachtrag zum Datenstellenvertrag zur Durchführung der Disease-Management-Programme in Hamburg unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

12.11.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 30. September 2024 wurde der 5. Nachtrag zur Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 219 SGB V unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

12.11.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 30. September 2024 wurde der 7. Nachtrag zur Vereinbarung über die Bildung einer Gemeinsamen Einrichtung (GE) nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c RSAV unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

05.11.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.
 

29.10.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 10.07.2024 wurde der 43. Nachtrag zum Gesamtvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Hamburg) und der IKK classic vom 21.06.2024 zur Umsetzung BPG 6-9 im EFN unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

17.10.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 9. September 2024 wurde der 5. Nachtrag zum Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V i. V. m. § 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit dem vdek unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

16.10.2024
Kündigung von Verträgen

Die AOK Rheinland/Hamburg hat den Strukturvertrag nach § 73a SGB V zur Erhöhung der Versorgungsqualität von chronisch Hepatitis C (HCV)-Infizierten zum 31. Dezember 2024 gekündigt.

15.10.2024
Hinweis: Die Hamburger Krankenkassen/-verbände haben Kündigungsschreiben zum 31.12.2024 zu den nachfolgenden Anlagen des jeweiligen Gesamtvertrages übermittelt.

  •  Vereinbarung zur Förderung der qualitätsgesicherten Mukoviszidose-Versorgung als Anlage I zum Gesamtvertrag mit der IKK classic
  • Vereinbarung zur Förderung der qualitätsgesicherten Mukoviszidose-Versorgung als Anlage N zum Gesamtvertrag mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • Vereinbarung zur Förderung der qualitätsgesicherten Mukoviszidose-Versorgung als Anlage 6 zum Gesamtvertrag mit der KNAPPSCHAFT
  • Vereinbarung zur Förderung der qualitätsgesicherten Mukoviszidose-Versorgung als Anlage I zum Gesamtvertrag mit dem BKK – Landesverband NORDWEST
  • Vereinbarung zur Förderung der qualitätsgesicherten Mukoviszidose-Versorgung als Anlage I zum Gesamtvertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg

08.10.2024
Beendigung eines Vertrages

  • Vertrag über Besuche zur Testung auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) zwischen der Freien- und Hansestadt Hamburg (Sozialbehörde) und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) auf Grundlage des § 75 Abs. 6 SGB V endete zum 24.09.2024 im gegenseitigen Einvernehmen.

30.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

30.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

30.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

25.09.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 29.07.2024 wurde der 2. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

09.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

09.09.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

29.07.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

23.07.2024
Beitritt zu Verträgen:

Die BKK MTU tritt allen DMP-Verträgen mit Wirkung vom 22. Juli 2024 bei.

22.07.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 04.07.2024 wurde der 50. Nachtrag zum Gesamtvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Hamburg) und dem BKK-Landesverband NORDWEST vom 21.06.2024 zur Umsetzung BPG 6-9 im EFN unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

10.07.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

04.07.2024
Erratum zum 50. Nachtrag zum Gesamtvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV Hamburg) und dem BKK-Landesverband NORDWEST vom 21.06.2024 zur Umsetzung BPG 6-9 im EF: Die Seite zwei war fehlerhaft und wurde entsprechend korrigiert.

03.07.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

12.06.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 21.05.2024 wurden der 1. Nachtrag sowie die Anlage 2 zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2024 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

21.05.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

25.04.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 03.04.2024 wurde der 4. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

03.04.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

12.03.2024

  • Am 22.12.2023 wurde die 8. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 140a SGV V über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens mit der BARMER unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Änderungsvereinbarung ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

04.03.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 07.02.2024 wurde der 3. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

04.03.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 13.12.2023 wurde die Honorarvereinbarung für das Jahr 2024 (ohne Anlage 2) unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.

07.02.2024
Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

10.01.2024
Beschluss zur Änderung der Richtlinie der KVH zur Weiterbildungsförderung ab 01.01.2024

08.01.2024
Aufhebung von Vorbehalten

  • Am 23.10.2023 wurde der 2. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2023 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.