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09.01.2020 Amtliche Bekanntmachungen

2018

14.12.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

14.12.2018
Aufhebung von Vorbehalten

  • Im KVH-Journal 11/2018 wurde der 5. Nachtrag zur Vereinbarung über die Bildung einer Gemeinsamen Einrichtung (GE) nach § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c RSAV unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

  • Im KVH-Journal 11/2018 wurde der 4. Nachtrag zur Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 219 SGB V unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

04.12.2018
Die Satzung wurde am 22.11.2018 von der Aufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 1 SGB V genehmigt.

28.11.2018
Kündigung von Verträgen

Vertrag zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit AD(H)S als Anlage L zum Gesamtvertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg: Die AOK Rheinland/Hamburg hat den Vertrag zum 31. Dezember 2018 gekündigt.

30.10.2018
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

30.10.2018
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

01.10.2018
Mitteilungskästen

Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg eingerichteten Mitteilungskästen für die öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten befinden sich im Gebäude in der Humboldstr. 56, 22083 Hamburg im Eingangsbereich links vom Empfangstresen (Amtl. Bekanntmachung im KV Journal 10/2018).

Die Mitteilungskästen werden für öffentliche Zustellungen genutzt von:

  • Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
  • Gemeinsame Prüfstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hamburg
  • Beschwerdeausschuss der Ärtze und Krankenkassen in Hamburg
  • Zulassungsausschuss für Ärzte Hamburg
  • Zulassungsausschuss für Psychotherapeuten Hamburg
  • Berufungsausschuss für Ärzte Hamburg
  • Berufungsausschuss für Psychotherapeuten Hamburg

27.09.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

27.09.2018
Beitritt zu Verträgen

Vereinbarung nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten „Gesund schwanger“ mit dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF), dem Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. (BDL), dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI), der GWQ ServicePlus AG und der Daimler Betriebskrankenkasse mit der AG Vertragskoordinierung: Die folgende Krankenkasse tritt der Vereinbarung zum 1. Oktober 2018 bei: BKK Melitta Plus.

14.08.2018
Aufhebung von Vorbehalten

  • Im KVH-Journal 7-8/2018 wurde der 3. Nachtrag zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs.3 SGB V in Verbindung mit § 73c SGB V mit dem BKK-Landesverband NORDWEST unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

08.08.2018
Beitritt zu Verträgen

  • DMP Diabetes mellitus Typ 1 und DMP Diabetes mellitus Typ II:

Die HEK tritt zum 1. Juli 2018 den o. g. Verträgen bei.

  • Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus auf der Grundlage des § 140a SGB V mit der DAK-Gesundheit

Die Techniker Krankenkasse tritt mit sofortiger Wirkung dem o. g. Vertrag bei.

18.07.2018
In den Erläuterungen der am 18.07.2018 eingestellten Textfassung wurde nachträglich eine redaktionelle Korrektur vorgenommen.

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Veröffentlichung des Nachtrages steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Veröffentlichung des Nachtrages steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

28.06.2018
Beitritt zu Verträgen

Vereinbarung nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten „Gesund schwanger“ mit dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF), dem Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. (BDL), dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI), der GWQ ServicePlus AG und der Daimler Betriebskrankenkasse mit der AG Vertragskoordinierung: Die folgende Krankenkasse tritt der Vereinbarung zum 1. Juli 2018 bei: BKK Deutsche Bank AG.

28.06.2018
Aufhebung von Vorbehalten

  • Im KVH-Journal 6/2018 wurde der 5. Nachtrag zum Vertrag nach § 73c SGB V a. F. über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der HEK unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

  • Im KVH-Journal 6/2018 wurde die Nachträge zu den DMP-Verträgen Diabetes mellitus Typ II, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Asthma bronchiale sowie COPD, Diabetes mellitus Typ 1, ARGE und Gemeinsame Einrichtung (GE) unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

  • Im KVH-Journal 6/2018 wurde der 9. Nachtrag zum Datenstellenvertrag unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des 9. Nachtrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos

18.05.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

18.05.2018
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

18.05.2018
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

16.05.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

03.05.2018
Kündigung von Verträgen

Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V vom 1. Juni 2008 mit der AOK Rheinland/Hamburg zum 30. April 2018 .

27.04.2018
Kündigung von Verträgen

Die Verträge nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V mit der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der IKK classic und der Knappschaft wurden zum 30. Juni 2018 gekündigt. Hinweis: Laut Gesetz gelten diese jedoch bis zum Abschluss von neuen Vereinbarungen weiter.

29.03.2018
Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV).

29.03.2018
Aufhebung von Vorbehalten

  • Im KVH-Journal Nr. 2/2018 vom 31. Januar 2018 wurde die Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2018 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

  • Im KVH-Journal Nr. 2/2018 vom 31. Januar 2018 wurde der 1. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die gemeinsame Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

  • Im KVH-Journal Nr. 2/2018 vom 31. Januar 2018 wurde der 1. Nachtrag zur Wirkstoffvereinbarung nach § 106b Abs. 1 SGB V unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

26.02.2018
Aktualisierte Listen der teilnehmenden Betriebskrankenkassen: Fusion zum 01.01.2018 - BKK Pfalz und BKK Vial (Neu: BKK Pfalz) BKK MEM und Metzinger BKK (Neu: Metzinger BKK), Sitz der Kasse: 72555 Metzingen

26.02.2018
Kündigung von Verträgen

Der Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten Versorgung in Hamburg mit der Techniker Krankenkasse wurde von der Techniker Krankenkasse mit Wirkung zum 31. März 2018 gekündigt.

26.02.2018
Aufhebung von Vorbehalten

  • Im KVH-Telegramm Nr. 47 vom 21. Dezember 2017 wurde der 5. Nachtrag zur Honorarvereinbarung 2017 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

  • Im KVH-Telegramm Nr. 47 vom 21. Dezember 2017 wurde der 6. Nachtrag zur Honorarvereinbarung 2017 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vertragspartner veröffentlicht.

Das Unterschriftenverfahren zu dieser Vereinbarung ist abgeschlossen und dieser Vorbehalt damit gegenstandslos.

19.01.2018
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

19.01.2018
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.

19.01.2018
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.