Jahresstatistik Telemonitoring zum 01.01.2023
Das TMZ hat getrennt für das Telemonitoring mit Implantaten und mit externen Geräten sowie getrennt für das intensivierte und das normale Telemonitoring eine Jahresstatistik zu erstellen. Diese soll bis zum 30. April jeden Jahres an die Datenannahmestelle der KV Hamburg übermittelt werden.
Die Pflicht zur Erstellung der Jahresstatistik beginnt ab dem 1. Januar 2023
→ erstmalige Übermittlung an die KVH zum 30. April 2024
Die erforderlichen Angaben, die in der Jahresstatistik enthalten sein müssen, sind in der QS-Vereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz geregelt und werden im folgenden Merkblatt genannt:
Wichtig:
Alle erforderlichen Angaben sind in der Form zu erfassen, dass sie gleich die Basis der Jahresstatistik bilden. Insbesondere zur Darstellung des Mittelwerts und des Medians bieten verschiedene Anbieter bereits geeignete Softwarelösungen an.
Bitte informieren Sie sich diesbezüglich über verschiedene Angebote.