Fortbildungsverpflichtung nach § 95 d SGB V – Ende der Corona-Sonderregelung und somit keine weitere Verlängerung des Nachweiszeitraums
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für alle Ärzte und Psychotherapeuten bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31.03.2022.
Einer erneuten Sonderregelung hat das Bundesministerium für Gesundheit nicht zugestimmt, so dass ab dem 01.04.2022 keine Verlängerungen der Nachweiszeiträume mehr berücksichtigt werden können.
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