Qualitätsmanagement (QM)
Mit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie am 01.01.2006 ist die QM-Einführung in allen niedergelassenen Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, verbindlich geregelt. QM steht in erster Linie für Förderung und Steigerung der Patientenzufriedenheit sowie für die Arbeitszufriedenheit der Praxismitarbeiter. Durch die Übertragung von mehr Eigenverantwortung in den dafür geeigneten Bereichen der Praxis werden die Mitarbeiter motiviert, ihre Ideen beizusteuern und bei deren Realisierung tatkräftig mitzuwirken.
QM Stichprobe 2023
Ihre Ansprechpartnerinnen
- Beratungs- und Serviceangebot der KV Hamburg
Brauchen Sie Unterstützung bezüglich QEP® oder bei der allgemeinen Umsetzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie?
Das QM-Team der KV Hamburg hilft Ihnen gern! Alle in der QM-Richtlinie geforderten Grundelemente und Instrumente die bei der Einführung und Umsetzung eines QM-Systems zur Anwendung kommen sollen, sind im QM-System der KVen „QEP® - Qualität und Entwicklung in Praxen“ berücksichtigt.
Gehen Sie nach dem QEP® Kernzielkatalog vor können Sie sicher sein nichts zu übersehen und haben am Ende ein gut strukturiertes Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis vorzuweisen – auch wenn eine Zertifizierung derzeit keine Pflicht ist.
Wichtige Punkte in der QM-Richtlinie sind beispielsweise
- Regelung von Verantwortlichkeiten,
- Datenschutz,
- Gestaltung von Kommunikationsprozessen,
- und Integration von Qualitätssicherungsmaßnahmen ins QM-System.
Wir können Ihnen u. a. hilfreich zur Seite stehen bei
- der Erhebung des Ist-Zustandes Ihrer Praxis,
- der darauf folgenden Festlegung von Praxiszielen und deren späterer Überprüfung,
- der Anleitung einer Teambesprechung (eine der wesentlichsten QM-Säulen),
- der Gestaltung von Organigrammen, Verfahrensanweisungen und anderen Dokumenten,
- der Gestaltung eines Fragebogens für Patienten oder bei der Ausarbeitung einer Mitarbeiter-Umfrage.
Wie geht’s weiter nach dem QEP-Einführungsseminar?
Die KV Hamburg bietet Ihnen auch nach dem QEP-Seminar noch QEP-Unterstützung in verschiedener Form an. Sei es das Angebot weiterführender Seminare oder eine praxisindividuelle Frage - Sie sind bei uns immer an der richtigen Adresse. Fragen, die nicht gleich beantwortet werden können, werden von uns recherchiert.
Rufen Sie einfach bei uns an und fragen nach, wir helfen Ihnen gern weiter!
- Gesetzliche Grundlagen / QM-Richtlinie
Im § 135a Absatz 2 SGB V werden u. a. Vertragsärzte und –psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Einzelheiten werden in der „Qualitätsmanagement -Richtlinie“ des gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.
Die Grundlage für QM ist neben § 135a Absatz 2 SGB V auch die Richtlinie Qualitätsmanagement des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
- Die Richtlinie Qualitätsmanagement des G-BA fordert kein spezielles QM-System.
- In den §§ 3 und 4 der Richtlinie Qualitätsmanagement sind die Anforderungen und Inhalte, die das QM-System in Ihrer Praxis erfüllen muss, genannt.
- Eine Zertifizierung ist derzeit keine Pflicht. Einzelverträge mit Kassen, in denen z.B. nur ein bestimmtes QM-System oder eine Zertifizierung gefordert wird, existieren bereits.
Einführung und Umsetzung nach G-BA-Richtlinie
Zum Inkrafttreten der QM-Richtlinie (16.11.2016) oder ab Zeitpunkt Ihrer Niederlassung, wenn diese später erfolgte.
Wie wird das Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis überprüft?
- Zur Bewertung der Einführung und Weiterentwicklung des QM, schreibt der Gesetzgeber eine QM-Kommissionen vor.
- Die KV fordert alle 2 Jahre min. 2,5 % zufällig ausgewählte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zu einer schriftlichen Darlegung des erreichten Umsetzungsstandes des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ihrer Praxis auf (Stichprobe).
- Die KVen übermitteln die Ergebnisse an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), welche diese dann dem G-BA zur Verfügung stellt.
- Tipps zu Patientenbefragungen
Patientenbefragungen
… sind ein sehr hilfreiches Instrument zur Einführung von QM und daher nicht ohne Grund eine Forderung in der QM-Richtlinie. Der Praxisinhaber und sein Team erhalten auf diese Weise wertvolle Hinweise zum gesamten Erscheinungsbild der Praxis.
Die Auswahl der Fragen sollte auf die Praxisbesonderheiten abgestimmt sein. Soll zum Beispiel in Erfahrung gebracht werden, ob die Patienten mit der Erreichbarkeit (z.B. Verkehrsmittel, Parkplatzangebot, Telefonische Erreichbarkeit) oder mit den strukturellen Abläufen in der Praxis zufrieden sind, kann dies entsprechend abgefragt werden. Natürlich müssen auch die Freundlichkeit und Kompetenz des Personals und der Ärzte eine Rolle spielen. Die Fragestellungen müssen gut überlegt und unter Einbeziehung des gesamten Praxisteams entwickelt werden. Der Fragebogen sollte nicht länger als zwei Seiten sein, ein erklärendes Anschreiben enthalten und am Empfang gezielt an geeignete Patienten ausgegeben werden.
Die Antworten können durch Ankreuzen (z. B. von Schulnoten oder Smileys) gegeben werden. Freitextanmerkungen sollen möglich sein wo es sinnvoll erscheint, aufgrund der Verschiedenheit der Anmerkungen lassen diese sich aber nur unzureichend auswerten. Keinesfalls sollen bei den Patienten Wünsche geweckt werden, deren Erfüllung später aussichtslos ist.
Der Befragungszeitraum sollte auf eine oder zwei Wochen beschränkt werden und ist abhängig von der Anzahl der täglichen Patienten. Es ist zu empfehlen, nicht mehr als 100 (besser 50) Patienten zu befragen, um den Aufwand für die (leicht selbst vorzunehmende) Auswertung überschaubar zu halten.
Wichtig ist die Wahrung der Anonymität! Entsteht der Eindruck, dass die Praxismitarbeiter Rückschlüsse darauf ziehen können, wer den Fragebögen ausgefüllt hat, fallen die Antworten möglicherweise falsch positiv aus. Es hat sich bewährt, die Sammelbox in einem vom Empfang nicht einsehbaren Winkel des Wartezimmers (o. ä.) aufzustellen. Die Box sollte sicherstellen, dass sie erst am Ende des Befragungszeitraums geöffnet wird. Es genügt ein verklebter Karton mit Einwurfschlitz, der deutlich als Sammelbox für die Fragebögen gekennzeichnet ist.
- QM-Dokumentationen
Die wichtigsten Arbeitsabläufe, die in der Praxis vorkommen, müssen leicht nachvollziehbar dokumentiert werden. Alle relevanten QM-Dokumentationen sollen sich an zentraler Stelle für alle Mitarbeiter jederzeit einsehbar in einem QM-Handbuch befinden. Durch die Dokumentation der in der Praxis individuell festgelegten Arbeitsabläufe können neue Mitarbeiter und Auszubildende besser und zeitsparender eingearbeitet werden. Selten ausgeübte Tätigkeiten fallen leichter, wenn alle Arbeitsschritte konkret schriftlich festgehalten sind, z. B. wenn derjenige, der diese Tätigkeit schwerpunktmäßig ausübt, länger erkrankt oder im Urlaub ist.
Die Dokumentation der Arbeitsabläufe gibt der Praxis auch Sicherheit in haftungsrechtlichen Fragen, z. B., wenn es zu einem Anspruch auf Schadensersatz kommen sollte.
Die QM-Richtlinie gibt vor welche Dinge in der Praxis geregelt werden müssen und mit welchen „Instrumenten“ dieses zu tun ist. Sie gibt aber keine konkreten Umsetzungsvorschläge vor. Daher ist jede Praxis gut beraten, wenn sie sich für eines der bestehenden QM-Systeme entscheidet. Diese zeigen auf, wie man QM in einzelnen Schritten einführen kann.