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20.03.2024 Qualität

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)

Durch Früherkennungsuntersuchungen sollen bislang unentdeckt gebliebene Erkrankungen möglichst frühzeitig erkannt und - sofern erforderlich -  einer Behandlung zugeführt werden. Im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme zur Früherkennung von Darmkrebs und Zervixkarzinomen bildet die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlassene Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) die rechtliche Grundlage. In ihr sind Inhalte, Festlegungen zur Organisation und zur systematischen Erfassung sowie zur Überwachung und Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Krebsfrüherkennungsprogramme enthalten.

Seit dem 01.10.2020 ist die elektronische Dokumentation der Untersuchungsdaten für die beteiligten Ärzte verpflichtend. Hierzu sind die in der Praxissoftware erfassten Informationen einmal im Quartal elektronisch an die Kassenärztliche Vereinigung  Hamburg zu übermitteln. Die vollständige elektronische Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnung der entsprechenden Leistungen.

Die Datenübertragung an die KVH erfolgt in der Regel mit der Abgabe der Abrechnung im Online-Portal der KVH. Die spätesten Termine für die Datenübermittlung sind:

  • Daten aus dem 1. Quartal bis zum 15. Mai
  • Daten aus dem 2. Quartal bis zum 15. August
  • Daten aus dem 3. Quartal bis zum 15. November
  • Daten aus dem 4. Quartal bis zum 28. Februar des Folgejahres

Nach der Prüfung auf formale Auffälligkeiten werden die Daten pseudonymisiert an die vom G-BA bestimmte Vertrauensstelle und im weiteren Verlauf und einer weiteren Bearbeitung an die Auswertestelle weitergeleitet.  Diese führt die Datensätze anhand der Versichertenpseudonyme derselben Versicherten bzw. desselben Versicherten, welche von den verschiedenen Stellen (KVen, Krebsregister, Krankenkassen) oder zu verschiedenen Zeitpunkten übermittelt wurden, zusammen und prüft diese auf Plausibilität und Vollständigkeit. Eine Auswertung der geprüften Daten nach den in den Früherkennungsprogrammen definierten Kriterien erfolgt spätestens alle zwei Jahre und wird von der Auswertestelle an den G-BA übermittelt. Der G-BA veröffentlicht auf dieser Grundlage einen Bericht über die Ergebnisse zur Beurteilung der Krebsfrüherkennungsprogramme.