Als erstes Verfahren ist die Perkutane Koronarintervention (PCI) Anfang 2016 gestartet
Alle invasiv tätigen Kardiologen sind nach der neuen Richtlinie verpflichtet, ab 1. Januar 2016 jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten zu dokumentieren.
Was das neue Verfahren zur Qualitätssicherung vorsieht
Bei dem Qualitätssicherungs-Verfahren „PCI und Koronarangiographie“ geht es vor allem um den Prozess und das Ergebnis der Herzkatheter-Untersuchung beziehungsweise der perkutanen Koronarintervention. Dabei stützt sich das Verfahren aktuell auf zwei Datenquellen: Dokumentation durch den Arzt und Sozialdaten, die bei den Krankenkassen vorliegen.
Die Möglichkeit, Daten der Krankenkassen für die Qualitätssicherung zu nutzen, hat den Vorteil, dass sie den Dokumentationsaufwand für die Ärzte minimieren. Außerdem kann hierdurch der Behandlungsprozess beziehungsweise der Krankheitsverlauf eines Patienten zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Follow-up) und über Sektorengrenzen hinweg betrachtet werden.
Ablauf - Von der Dokumentation zur Auswertung
Die Dokumentation erfolgt elektronisch. Vertragsärzte übermitteln die Daten quartalsweise an die Datenannahmestelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die KV pseudonymisiert die Angaben zur Praxis (Betriebsstättennummer) und leitet die Daten mit dem jeweiligen Praxispseudonym an eine Vertrauensstelle weiter. Diese pseudonymisiert wiederum die patientenidentifizierenden Daten.
Die Daten beider Datenquellen – die der Ärzte und die der Krankenkassen – werden in einer Auswertungsstelle zusammengeführt. Die Auswertung erfolgt für 20 Indikatoren. Die Indikatoren bilden dabei die unterschiedlichen Bereiche der Behandlung und des weiteren Krankheitsverlaufes ab. Ein Indikator zur Indikationsstellung betrachtet beispielweise die objektiven Ischämiezeichen vor Eingriff. Die korrekte Durchführung des Eingriffes wird unter anderem durch Indikatoren zur Kontrastmittelmenge und erfolgter Nierenfunktionsmessung abgebildet.
Des Weiteren werden Indikatoren zu Komplikationen und unerwünschten Ereignissen berechnet, beispielsweise therapiebedürftige Blutungen an der Punktionsstelle und MACCE innerhalb von sieben Tagen.
Für die Datenübertagung ist eine sichere technische Anbindung sowie eine Benutzerkennung für die KVH-Datenannahmestelle notwendig. Die Datenübertragung erfolgt gesammelt je Einrichtung und Quartal mit der Abrechnung oder spätestens zum Ende des Folgemonats des Abrechnungsquartals.
Jährlicher Rückmeldebericht
Die am Verfahren beteiligten Praxen und Krankenhäuser erhalten einen jährlichen Rückmeldebericht. Dieser stellt die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit einer Vergleichsgruppe dar. Zusätzlich sind vierteljährliche Zwischenberichte vorgesehen.
Patienteninformationen
Die Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten anhand von Merkblättern (z.B. mit GBA-Patienteninformationsblatt) in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt der Datenerhebung zu informieren. Eine Patientenzustimmung ist dafür nicht erforderlich.