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20.03.2024

Kinderschutz in der Medizin

Kinder haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Ebenso zentral wie die positive Förderung ist für das Kindeswohl der Schutz vor Gefahren oder schädigendem Verhalten wie körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt.