Kinderschutz in der Medizin
Kinder haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Ebenso zentral wie die positive Förderung ist für das Kindeswohl der Schutz vor Gefahren oder schädigendem Verhalten wie körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt.
- Historie
Kinder haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Ebenso zentral wie die positive Förderung ist für das Kindeswohl der Schutz vor Gefahren oder schädigendem Verhalten wie körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt.
Ende 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) erweitert und damit den Aspekt des einrichtungsinternen Kinderschutzes in den Gesundheitseinrichtungen thematisiert.
In §4 „Methoden und Instrumente“ heißt es:
„Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen sich gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch (Risiko- und Gefährdungsanalyse) befassen.
Daraus werden der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend, konkrete Schritte und Maßnahmen abgeleitet (Schutzkonzept).“Damit sind Gesundheitseinrichtungen angehalten die Strukturen und Prozesse in den eigenen Einrichtungen so zu gestalten, dass (sexualisierte) Gewalt oder auch Grenzüberschreitungen nicht passieren können. Um sich mit der Erstellung eines Schutzkonzeptes auseinander zu setzen und für das Thema zu sensibilisieren, hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg mit an einer Handreichung gearbeitet. Sie soll für das Thema sensibilisieren und eine Orientierung zum Aufbau eines passenden Schutzkonzeptes geben und die Einrichtungen darin bestärken, dass eine fortlaufende und kritische Auseinandersetzung mit Fragen des Kinderschutzes ein Qualitätsmerkmal darstellt.
„Handreichung zur Erstellung von Schutzkonzepten: Prävention, Erkennung und Intervention sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt sowie Grenzverletzungen in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen“ .
- Fortbildungsangebote und Arbeitsmaterialien
Online Fortbildungsangebote
- Um für das Erkennen von Missbrauch und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren und Schritte aufzeigen, um ein praxisindividuelles Schutzkonzept zu erarbeiten und sich mit dem Thema weiter auseinander zu setzen gibt es eine Fortbildung, die sich speziell mit diesem Thema befasst. Anbieter dieser Fortbildung ist DeltaMed Süd. Anmelden können Sie sich über den Veranstaltungskalender (Termine im April & Oktober) der KV Hamburg.
AnsprechpartnerInnen:- Sabrina Pfeifer, Tel. 040 22 80 2 - 858
- Lena Belger, Tel. 040 22 80 2 - 574
- Michael Bauer, Tel. 040 22 80 2 - 388
oder per E-Mail an: qualitaetsmanagement@kvhh.de
- Eine Online-Fortbildung zum „Umgang mit Kindesmissbrauch“ gibt es im Fortbildungsportal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
- Der Online-Kurs „Kinderschutz in der Medizin: Ein Grundkurs für alle Gesundheitsberufe“ wurde vom Universitätsklinikum Ulm entwickelt und wird vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert.
- Auf der Plattform E-Learning Kinderschutz gibt es weitere Online-Kurse aus dem Bereich Kinderschutz
- Zertifikatslehrgang Kinderschutzmedizin der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM)
Der Basiskurs ist offen für alle Berufsgruppen im Sinne der multiprofessionellen Arbeit, der Aufbaukurs richtet sich an Ärztinnen und Ärzte im medizinischen Kinderschutz zur Erlangung des Zertifikats Kinderschutzmediziner/Kinderschutzmedizinerin DGKIM.
Arbeitsmaterialien
- Arbeitsmaterialien zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes in der Praxis finden sich auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
- Kitteltaschenkarten der Medizinischen Kinderschutzhotline
Mit den (Kitteltaschen-)Karten stehen Informationen zu verschiedenen Bereichen rund um das Thema Kindeswohlgefährdung in komprimierter und übersichtlicher Form zur Verfügung. Die Materialien können kostenlos auf der Website heruntergeladen oder bestellt werden und stehen digital über die App der Kinderschutzhotline zur Verfügung.
- Um für das Erkennen von Missbrauch und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren und Schritte aufzeigen, um ein praxisindividuelles Schutzkonzept zu erarbeiten und sich mit dem Thema weiter auseinander zu setzen gibt es eine Fortbildung, die sich speziell mit diesem Thema befasst. Anbieter dieser Fortbildung ist DeltaMed Süd. Anmelden können Sie sich über den Veranstaltungskalender (Termine im April & Oktober) der KV Hamburg.
- Gesetze und Leitlinie
- S3-Leitlinie Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
- Wichtig für Geheimnisträger: § 4 KKG regelt die Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
- Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (Link)
Mit der Änderung in § 28 Absatz 2, Satz 1 des Hamburgischen Kammergesetzes für Heilberufe vom 18.3.2023 zugunsten des Kinderschutzes ist es Ärztinnen und Ärzten in Hamburg möglich, sich interkollegial zu Missbrauchsverdachtsfällen auszutauschen. - Aktuelle Leitfäden der DGKiM zu unterschiedlichen Themen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen z.B. Kinderschutz bei chronischen Erkrankungen und Behinderung (DGKiM)
- Beratung von Fachkräften und Geheimnisträgern
Das Internetportal der Stadt Hamburg informiert Fachkräfte über die rechtlichen Grundlagen und Schritte, worauf bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu achten ist.
Denn Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer) haben einen Anspruch auf Beratung nach Paragraf 8b SGB VIII und die Befugnis bei nicht abwendbarer Kindeswohlgefährdung Informationen an das Jugendamt zu übermitteln. Gesetzlich geregelt ist das in § 4 KKG.
Medizinische Kinderschutzhotline
Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.
Telefon 0800 19 210 00 (deutschlandweit, kostenlos, 24 Std. erreichbar) oder in der Kinderschutzhotline-App.
Weitere Informationen auch zu den konkreten Beratungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der Kinderschutzhotline oder in der Kinderschutzhotline-App.
Fachportal Frühe Hilfen Hamburg
Hier (Link) finden Sie Einrichtungen und Ansprechpartner*innen, die Beratung, fachlichen Austausch, Fortbildungen usw. für Fachkräfte aus psycho-sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern anbieten.
Kinder- und Jugendnotdienst Hamburg
Bei Hinweisen oder konkreten Beobachtungen auf eine mögliche Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen in Hamburg steht der Kinder- und Jugendnotdienst rund um die Uhr zur Verfügung:
Kontakt
Kinder- und Jugendnotdienst (KJND)
Feuerbergstraße 43, 22337 Hamburg
KJND-Online@leb.hamburg.deTelefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr unter 040 - 428 15 32 00
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Zu den Aufgaben des ASD (Link) gehört es, Kinder vor Gefährdungen zu bewahren und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen.
- Hilfen und Anlaufstellen für Betroffene
Childhood-Haus
Zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die körperliche, sexualisierte oder emotionale Gewalt oder Vernachlässigung erfahren haben.
Kontakt
Hoheluftchaussee 18 | 5. OG , 20253 Hamburg
childhoodhaus@uke.deTelefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr unter 040 - 334 601 334
Beratung und Hilfe bei sexuellem Missbrauch in Hamburg
Link zur Beratungsseite der Stadt Hamburg.
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Link zur Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Ansprechpartnerin
In der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg ist Frau Sandra Lahnstein als Patientenbeauftragte Ansprechpartnerin.
Kontakt
Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg
sandra.lahnstein@kvhh.de
Tel. 040 22 80 2 - 716