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19.02.2020

Wiederaufnahme der Stichprobenprüfung im Bereich Arthroskopie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (QBA-RL) neu gefasst. Dieser wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet. Der Beschluss sieht vor, dass 2020 im Bereich Arthroskopie wieder Stichprobenprüfungen durchgeführt werden. Der Beschluss zur Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie wurden am 23.12.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Was ist wichtig für Sie?

  • Die Kassenärztliche Vereinigung wird die Stichprobenprüfungen der ab dem Inkrafttreten der Richtlinie erbrachten Leistungen in diesem Jahr wiederaufnehmen. Mit den ersten Anforderungen von Unterlagen ist jedoch nicht vor dem 3. Quartal 2020 zu rechnen.
  • Im Kalenderjahr 2020 werden einmalig nur zwei Prozent der Ärztinnen und Ärzte geprüft, die im Jahr 2020 entsprechende Leistungen erbringen und abrechnen. Ab dem Kalenderjahr 2021 werden wieder vier Prozent der Leistungserbringer einer Stichprobenprüfung unterliegen. 
  • Ärzte, die erstmals eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen erhalten haben, werden innerhalb der ersten zwölf Monate nach Erhalt der Genehmigung im Rahmen der Stichprobenprüfung überprüft.
  • Die Patienten sind über Art und Umfang der Datenverarbeitung im Rahmen der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie in geeigneter Form qualifiziert zu informieren. Zu diesem Zweck hat der Gemeinsame Bundesausschuss ein Patientenmerkblatt erstellt, das auf seiner Internetseite unter veröffentlicht wurde.

Ansprechpartner/in

Lucas Rathke040 / 22 802 - 358lucas.rathke@kvhh.de
Cornelia Wehner040 / 22 802 - 602cornelia.wehner@kvhh.de
Monika Zieminski040 / 22 802 - 603monika.zieminski@kvhh.de