Nichtärztliche Praxisassistenten - Notfallrefresher Kurse
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Notfallrefresher-Kurse zum Teil nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden.
Aus diesem Grund wurde eine bis zum 30. September geltende Sonderregelung vereinbart.
Den nichtärztlichen-Praxisassistent*innen, deren Frist zur Teilnahme an dem Refresher-Kurs bis zum 30. September endet, erhalten insgesamt 15 Monate mehr Zeit, um den Kurs zu absolvieren und die entsprechenden Nachweise bei der KV Hamburg einzureichen.
Hinweis: Diese Sonderregelung gilt ausschließlich, wenn die 3-Jahres-Frist im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 30. September 2021 endet.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der KBV-Seite: www.kbv.de
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Anja Göttsche | 040 / 22 802 - 559 | anja.goettsche@kvhh.de |
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