Fortbildungsverpflichtung nach § 95 d SGB V - Erneute Verlängerung des Nachweiszeitraums aufgrund der Corona-Pandemie
Derzeit fallen aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsentveranstaltungen ist nicht möglich. Daher wird die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten erneut verlängert.
Diese Verlängerung der Nachweispflicht ist jedoch befristet bis zum 31.12.2020.
Die Ärztekammer Hamburg weist darauf hin, dass trotz der Krise ein durchaus breites Angebot an eLearning-Maßnahmen, Webinaren oder Fortbildungen der Kategorie D besteht, das von allen Ärzten wahrgenommen werden kann.
Von der Psychotherapeutenkammer Hamburg wurden folgende zusätzliche Möglichkeiten der Fortbildung für Psychotherapeuten eröffnet, immer unter Beachtung der damit einhergehenden Bedingungen der Gestaltung dieser zusätzlichen Möglichkeiten:
- Intervisionsgruppen können vorübergehend auch per Videokonferenz durchgeführt werden;
- Fortbildungsveranstaltungen können vorübergehend von den Anbietern in webbasierte Formate umgewandelt werden;
- Gruppensupervision kann vorübergehend per Videokonferenz durchgeführt werden.
Die genauen Ausführungen zu den einzelnen Möglichkeiten und Gestaltungsanforderungen finden Sie im Sonder-Newsletter Nr. 8 zur Corona-Krise der Psychotherapeutenkammer Hamburg (Link).
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