Haushalt & Jahresrechnung
Der Gesetzgeber hat alle Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen des
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) verpflichtet, gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Mittelverwendung abzulegen.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 SGB V, der festlegt, dass die entsprechenden Veröffentlichungsvorschriften für die Krankenkassen, niedergelegt im § 305 b SGB V, auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtend gemacht werden.
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die dort veröffentlichen Rechenschaftsberichte werden anschließend auf unserer Homepage veröffentlicht.
Rechnungslegung der Krankenkassen nach § 305b SGB V zum Geschäftsjahr 2023
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Jetzt ansehen (PDF | 69 KB)Rechnungslegung der Krankenkassen nach § 305b SGB V zum Geschäftsjahr 2018
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Jetzt ansehen (PDF | 76 KB)Rechnungslegung der Krankenkassen nach § 305b SGB V zum Geschäftsjahr 2016
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