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Haushalt & Jahresrechnung
24.03.2025 Rechnungslegung der Krankenkassen nach § 305b SGB V

Haushalt & Jahresrechnung

Der Gesetzgeber hat alle Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen des
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) verpflichtet, gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Mittelverwendung abzulegen.

Verwaltungskostensatz

Die Verwaltungskosten der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg werden über einen Anteil an den Honorarabrechnungen finanziert, der von der Vertreterversammlung festgelegt wird.

Der KV-Haushalt ist gegliedert in die Teilhaushalte Allgemeine Verwaltung, Sicherstellung und Notdienst.

Aktuelle Verwaltungskostensätze für das Haushaltsjahr 2025:

Allgemeine VerwaltungVerwaltungsaufgaben3,00%
SicherstellungBeitrag Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi), Gehälter und sonstige Kosten Patientenberatung, Krankengelder an Ärzte, Zuschüsse für Famulaturen, Zuschüsse an Weiterbildungsassistenten "Facharzt für Allgemeinmedizin", Zuschuss Kompetenzzentrum Weiterbildung (§75a Abs.7 SGB V)0,60%
Notdienstärztliche telefonische Beratung + Videoberatung, Strukturförderung Notfalldienst, Organisierter Notfalldienst (PS116117), Notfallpraxen0,90%
  Insgesamt: 4,5 % des Vergütungsvolumens.

Jahresrechnung

Rechtsgrundlage hierfür ist § 78 SGB V Abs. 6, der festlegt, dass die entsprechenden Veröffentlichungsvorschriften für die Krankenkassen, niedergelegt im § 305 b SGB V, auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtend gemacht werden.

Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die dort veröffentlichen Rechenschaftsberichte werden anschließend auf unserer Homepage veröffentlicht.