
Resolutionen der Vertreterversammlung
Amtsperiode 2023-2028
- Vertreterversammlung vom 02.04.2025
Die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Honorare sind während der vergangenen zehn Jahre real (also inflationsbereinigt) um 11,3 Prozent gesunken. Die Vertreterversammlung fordert den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg auf, sich auf Bundesebene für eine gerechte und angemessene Honorierung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung einzusetzen. Nur so können Praxen leistungsfähig bleiben und im Wettbewerb um Fachpersonal bestehen.
- Vertreterversammlung vom 04.12.2024
Schnellstmögliche gesetzliche Umsetzung der hausärztlichen Entbudgetierung und gesetzliche Klarstellung der Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst
- Vertreterversammlung vom 28.08.2024
Die Vertreterversammlung der KVH fordert die Politik auf, sich für die schnellstmögliche Umsetzung der hausärztlichen Entbudgetierung einzusetzen.
Die Vertreterversammlung der KVH fordert den GKV-Spitzenverband auf, in den Finanzierungsverhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ihrer Verantwortung für die ambulante Versorgung gerecht zu werden und ein angemessenes Honorarangebot vorzulegen.
- Vertreterversammlung vom 19.06.2024
Die Vertreterversammlung der KVH fordert die Politik auf, die gesetzlich notwendigen Vorgaben zur Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte schnellstmöglich umzusetzen.
Notfallgesetz muss eine klare Patientensteuerung und die volle Finanzierung durch die Krankenkassen festlegen.
Die anstehende Notfallreform der Bundesregierung (Referentenentwurf vom 03.06.2024 zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)) birgt große Gefahr, der Regelversorgung zu schaden.
- Vertreterversammlung vom 07.03.2024
Die Vertreterversammlung der KV Hamburg fordert die Bundesregierung auf, Rechtssicherheit zu schaffen und Bereitschaftsdienstärztinnen und -ärzte von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.
- Vertreterversammlung vom 11.10.2023
Wartezeiten für Kinder und Jugendliche auf eine vertragspsychotherapeutische Versorgung