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13.06.2019

100 Jahre Kassenärztliche Vereinigung Hamburg – 100 Jahre Dienstleistung für Patient und Arzt

Wer schon mal im Ausland beim niedergelassenen Arzt war, der weiß, dass der Arztbesuch dort weit aufwändiger und teurer ist als in Deutschland. Hier bei uns braucht der gesetzlich versicherte Patient nur seine Versichertenkarte vorzulegen, und schon kann die Behandlung beginnen. Damit das so einfach funktioniert, muss im Hintergrund ein aufwändiges Räderwerk reibungslos arbeiten. Dies organisiert die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg – und zwar seit genau 100 Jahren.

„Kaum jemand kennt die Kassenärztliche Vereinigung, noch weniger Menschen wissen, was sie tut - dabei hat wohl jeder schon von ihrer Arbeit profitiert“, sagt der KVH-Vorsitzende Walter Plassmann. „Die KV Hamburg organisiert die ambulante Versorgung rund um die Uhr, sodass immer ein Arzt da ist, wenn man ärztlicher Hilfe bedarf.“ Tagsüber versorgen rund 5260 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in 3300 Hamburger Praxen fast 19 Millionen Patientenfälle pro Jahr auf sehr hohem Niveau. Darüber hinaus steht mit dem „Arztruf Hamburg“ Tag und Nacht der umfassendste Bereitschaftsdienst-Service in ganz Deutschland zur Verfügung. Darauf können wir mit unseren Ärztinnen und Ärzten stolz sein.“

Am 18. Juni 1919 gründete eine kleine Gruppe Hamburger Ärzte rund um den praktischen Arzt Dr. Julius Adam die „Vereinigung der Krankenkassenärzte Groß-Hamburgs“, getragen von dem Gedanken, gemeinschaftlich den Zugang der Patienten zur ambulanten Versorgung zu regeln, freie Arztwahl zu gewährleisten und entsprechend die vertraglichen Rahmenbedingungen mit den Krankenkassen zu vereinheitlichen.

„100 Jahre erfolgreiche Selbstverwaltung haben wesentlich dazu beigetragen“, so Plassmann, „dass das deutsche Gesundheitssystem das wohl beste der Welt ist, vor allem gemessen an dem leichten Zugang und der Breite der Leistungen.“ 100 Jahre KV seien auch ein Garant dafür, dass die Organisation der ambulanten Versorgung frei von wirtschaftlichen oder Konzerninteressen geschieht – zum Wohl der Patienten, die sich auf ein stabiles System verlassen können. „Wir bleiben auch zukünftig diesen Grundwerten verpflichtet, aber natürlich im zeitgemäßen Kontext: Wir arbeiten an weiteren attraktiven Angeboten für die Patienten. Für eine so gute Idee wie die KV sind 100 Jahre absolut kein Alter!“

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist die Institution der Selbstverwaltung der sie tragenden Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben arbeitet sie selbständig. Bezahlt wird sie direkt von ihren Mitgliedern, also den in Hamburg niedergelassenen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten. Die KV Hamburg ist also weder staatlich noch privatwirtschaftlich organisiert, sie ist weder Behörde noch arbeitet sie gewinnorientiert. Sie ist allein dem hoheitlichen „Sicherstellungsauftrag“ verpflichtet: der Organisation der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung.

Dazu schließt sie Verträge mit den Krankenkassen, prüft die Abrechnungen der Mitglieder und zahlt ihnen auf dieser Basis die Honorare i. H. v. rund 1,3 Mrd. € pro Jahr aus. Sie erteilt Genehmigungen für spezielle Leistungen und überprüft die Qualität der Leistungen. Sie organisiert den extrem aufwendigen Zulassungsprozess und stellt zusätzlich zu der Versorgung in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten den Notdienst sicher. Und sie vertritt die Interessen der Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber der Politik auf Landes- und Bundesebene. Die KV Hamburg beschäftigt über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.