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26.06.2024

Wöchentliche Meldung der COVID-19-Impfungen endet am 30. Juni 2024

Die COVID-19-Vorsorge-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums tritt am 30. Juni 2024 außer Kraft. Damit entfällt die wöchentliche Dokumentation über das Impf-DokuPortal der KBV. Die KV-Impfsurveillance hingegen bleibt im bisherigen Umfang bestehen

Für die KV-Impfsurveillance werden von den KVen auf Basis der Abrechnungsdaten der Ärztinnen und Ärzte die geforderten Angaben weiterhin mit der Abrechnung erfasst und an das Robert Koch-Institut sowie das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt. 

Konkret müssen die Praxen daher weiterhin bei der Abrechnung angeben:

  • die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Pseudoziffern mit Suffix), 
  • die Chargennummer des eingesetzten Impfstoffes (Feld 5010),
  • die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie (Feld 5009).