Wöchentliche Meldung der COVID-19-Impfungen endet am 30. Juni 2024
Die COVID-19-Vorsorge-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums tritt am 30. Juni 2024 außer Kraft. Damit entfällt die wöchentliche Dokumentation über das Impf-DokuPortal der KBV. Die KV-Impfsurveillance hingegen bleibt im bisherigen Umfang bestehen
Für die KV-Impfsurveillance werden von den KVen auf Basis der Abrechnungsdaten der Ärztinnen und Ärzte die geforderten Angaben weiterhin mit der Abrechnung erfasst und an das Robert Koch-Institut sowie das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt.
Konkret müssen die Praxen daher weiterhin bei der Abrechnung angeben:
- die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Pseudoziffern mit Suffix),
- die Chargennummer des eingesetzten Impfstoffes (Feld 5010),
- die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie (Feld 5009).