Vertragspsychotherapeuten können ab 1. Januar 2021 Ergotherapie verordnen
Ab 1. Januar 2021 können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Ergotherapie verordnen, wenn psychische Erkrankungen beziehungsweise bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems oder Entwicklungsstörungen vorliegen.
Die KBV bietet hierzu eine Praxisinformation mit ausführlichen Informationen an.