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12.01.2023

Neue Informationen zur Pneumokokkenimpfung

Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem Konjugatimpfstoff wird von der Stiko zur Grundimmunisierung für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen und gehört zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (SI-RL; www.g-ba.de

Zu den für diese Altersgruppe zugelassenen Konjugatimpfstoffen, die für diese Impfungen zulasten der Kassen verwendet werden können, zählen Prevenar® 13, Synflorix® und seit Oktober 2022 Vaxneuvance®. Es handelt sich bei diesem neuen Impfstoff um einen Pneu­mo­kok­ken­po­ly­sac­cha­rid-Kon­ju­ga­timpf­stoff (15-va­lent, ad­sor­biert), der seit Dezember 2021 für Personen ab 18 Jahren von der Europäischen Zulassungsbehörde zugelassen wurde und seit wenigen Monaten nun auch die Zulassungserweiterung für Säuglinge ab 6 Wochen erhalten hat.

Für die Standardimpfung (ab 60 Jahren) und die Indikationsimpfungen empfiehlt die Stiko Pneumovax® 23 (oder für die sequentielle Impfung bei Immundefizienz/Immunsupression und für Kinder und Jugendliche von 2 bis 15 Jahren Prevenar® 13 plus Pneumovax® 23). Die neu zugelassenen Pneumokokkenimpfstoffe Vaxneuvance® (s.o.) und Apexxnar® (Pneu­mo­kok­ken­po­ly­sac­cha­rid-Kon­ju­ga­timpf­stoff (20-va­lent, ad­sor­biert) für Personen ab 18 Jahren) können für diese Impfungen zurzeit nicht verwendet werden. Es muss eine Bewertung der Stiko und ggf. eine Anpassung der SI-RL abgewartet werden.