Diagnoseliste ab 01.01.2023
Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf wurde zum 01. 01.2023 um mehrere Indikationen aus dem neurologischen Fachgebiet, bei beidseitigem Extremitätenverlust und Chromosomenanomalien erweitert.
Auf der Liste der besonderen Verordnungsbedarfe sind der Zustand nach einseitigem Extremitätenverlust (jetzt ist nur noch eine Diagnose nötig; der besondere Verordnungsbedarf gilt jetzt für 12 Monate) und im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege die Abhängigkeit vom Respirator dazugekommen.
Die KBV stellt als Service eine aktualisierte Liste mit allen Diagnosen bereit. Die aktualisierte Liste finden Sie auch auf der Homepage der KBV.