Sprechstundenbedarf
Maßgebend für die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist die Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Im Einzelnen regelt diese zwischen Krankenkassen und KVH getroffene Vereinbarung welche Mittel als Sprechstundenbedarf angefordert werden können und welche Präparate im Rahmen des organisierten Notfalldienstes der KVH verordnet werden dürfen.
Achtung: Der Bezug von Impfstoffen in Hamburg erfolgt nicht über Sprechstundenbedarf, Bitte beachten Sie daher auch unsere Informationen zu Impfstoffen, und deren abweichenden Bezugsweg.
News zum Sprechstundenbedarf
Zur ÜbersichtAchtung: Neuer Bezugsweg für Nirsevimab (Beyfortus) im Rahmen der Primärphrophylaxe ab 28. Oktober 2024
Mehr lesen...Lieferengpass tropicamid-haltiger Augentropfen– Einzelimport im SSB
Mehr lesen...Lieferengpass Cyclopentolat-haltiger Augentropfen– Verlängerung Einzelimport im SSB
Mehr lesen...Aktuelle Informationen zum Lieferengpass Irenat® (Wirkstoff Natriumperchlorat)
Mehr lesen...Lieferengpass Miochol E® Trockensubstanz mit Lösungsmittel – Einzelimport im SSB
Mehr lesen...Lieferengpass von Novaminsulfon zur Injektion– Einzelimport im SSB
Mehr lesen...Downloads
Liste potentiell regressgefährdeter Mittel im SSB (Oktober 2022)
Jetzt ansehen (PDF | 269 KB)Wirtschaftlicher Bezug des Testmaterials für den Glukosetoleranztest/Screening auf Gestationsdiabetes
Jetzt ansehen (PDF | 367 KB)Ausfüllanleitung: Anforderung von Sprechstundenbedarf
Jetzt ansehen (PDF | 343 KB)