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27.01.2020 Verordnung

Hilfsmittel

Neben der Versorgung mit Arznei-und Verbandmitteln sowie Heilmitteln haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln (§33 SGB V). Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie

  • Seh – und Hörhilfen
  • Körperersatzstücke
  • Orthopädische und andere Hilfsmittel