Ergänzend zur Hilfsmittel-Richtlinie erstellt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufgeführt sind. Die Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittel- oder Pflegehilfsmittelverzeichnis erfolgt auf Antrag der Hersteller. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht bindend im rechtlichen Sinne, allerdings entfaltet es eine "marktsteuernde" Wirkung. Es liefert umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nach Produktgruppe, Anwendungsort, Untergruppe, Produktart und Einzelprodukt gegliedert. Jedes Produkt hat eine zehnstellige Positionsnummer. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes