Heilmittel
Heilmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Krankenbehandlung. Maßgeblich für die Verordnung von Heilmitteln ist die Heilmittel-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung.
Heilmittelverordnung
Am 1. Januar 2021 trat die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie mit dem neuen Heilmittelkatalog in Kraft. Damit wurde die Verordnung von Heilmitteln etwas vereinfacht. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) zeigt jetzt die möglichen Eintragungen an, verhindert Überschreitungen der erlaubten Verordnungsmengen pro Formular und erleichtert so das Ausfüllen des Verordnungsformulars. Für einen Patienten dürfen und sollen zu Lasten der GKV wie bisher die Heilmittel verordnet werden, die für diesen Patienten notwendig sind.
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Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/ Besonderer Verordnungsbedarf (Stand 1. Januar 2023)
Jetzt ansehen (PDF | 151 KB)Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf (Stand 01. Juli 2021)
Jetzt ansehen (PDF | 392 KB)Sprachförderung oder Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie - Welche Hilfe braucht Ihr Kind?
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