Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
Abstraktes Bild
28.09.2023 Verordnung

Außerklinische Intensivpflege

Mit Verabschiedung der neuen, zuletzt am 15.09.2023 aktualisierten,  AKI-Richtlinie ist die außerklinische Intensivpflege zukünftig nicht mehr über die Häusliche-Krankenpflege verordnungsfähig.

Zur Umsetzung dieser Richtlinie wird eine enge Zusammenarbeit von Leistungserbringern aus mindestens 3 Gruppen zur Versorgung Schwerstkranker, meist beatmeter Patienten, erforderlich: Zunächst ein(e) Arzt/Ärztin aus einer definierte Gruppe zur Potentialerhebung berechtigter Ärzte/Ärztinnen bezüglich einer möglichen Beatmungsentwöhnung und Trachealkanülen-Entfernung. Diese Gruppe benötigt dazu eine Genehmigung durch die Kassenärztlichen Vereinigung. Des Weiteren ein(e) Arzt/Ärztin aus einer zweiten ebenfalls definierten Gruppe von Ärzten zur Verordnung und Betreuung der Intensivpflichtigen. Diese Gruppe benötigt, mit Ausnahme der Hausärzte und hausärztlichen Internisten, keine Genehmigung. Sowie letztendlich die Pflegekraft aus der Gruppe der Pflegenden, die besondere Kenntnisse im Bereich der Intensivpflege vorweisen müssen.

Diese Seite soll Ihnen in gekürzter und vereinfachter Form einen Überblick zur AKI-Richtlinie verschaffen. Verbindliche Einzelheiten entnehmen Sie bitte der offiziellen aktuellen Version dieser Richtlinie auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Inhalt der Richtlinie (Voraussetzungen)

Weitere inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen gerne die

Abteilung Verordnung und Beratung

verordnung@kvhh.de 

Tel. 040 22802 – 571/572

 

Bei Fragen zur Genehmigung wenden Sie sich bitte an die

Abteilung Genehmigung

genehmigung@kvhh.de

Tel. 040 22802 - 451/663/573