FAQ zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Die häufigsten Fragen zum TSVG haben wir hier mit den entsprechenden Antworten gesammelt. Die Übersicht wird stetig aktualisiert und ergänzt.
- Allgemeines
Besteht eine Verpflichtung zur Kennzeichnung von TSVG-Fällen?
Ja.
Welche Kennzeichnung ist zu wählen, wenn bei einem Patienten mehrere TSVG-Konstellationen vorliegen?
Liegen bei einem Patienten mehrere TSVG-Konstellationen vor, so kann der Arzt entscheiden mit welcher Vermittlungsart der Patient in der Abrechnung gekennzeichnet wird. Es ist zu beachten, dass im Rahmen der offenen Sprechstunde höchstens 17,5 % der Patienten zu vollen Preisen vergütet werden.
- Terminservicestelle
Wie viele Termine müssen der Terminservicestelle im Monat zur Verfügung gestellt werden ?
Die Höhe der zu meldenden Termine richtet sich immer nach der Fachgruppe (Auflistung siehe unten). Die Terminmeldepflicht gilt pro Arzt bzw. Psychotherapeut und pro Monat. Ein vermindeter Tätigkeitsumfang mindert nicht die Höhe der zu meldenden Termine.
- Rheumatologen: 3 Termine / Monat
- Internisten mit dem SP Endokrinologie 5 Termine / Monat
- Internisten mit dem SP Gastroenterologie 3 Termine / Monat
- Internisten mit dem SP Kardiologie 2 Termine / Monat
- Neurologen, Psychiater und Nervenärzte: 3 Termine /Monat
- Kinderärzte 1 Termin/Monat + 1 „U-Untersuchungstermin“ / Monat
- Psychotherapeuten 2 Termine für die PT-Sprechstunde / Monat
- alle anderen Fachrichtungen 1 Termin / Monat
Termine für die PT Akutbehandlung und für probatorische Sitzungen werden über eine Gesamtstatistik indirekt durch die Terminservicestelle vermittelt.
Wie lautet die Telefonnummer der Terminservicestelle?
Die Terminservicestelle ist über die bundeseinheitliche Telefonnummer 116 117 erreichbar. Die aktuellen telefonischen Erreichbarkeitszeiten der TSS sind von Mo. bis Fr. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Besteht eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Terminen an die TSS ?
Ja. Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden gemäß 75 Absatz 1a Satz 3 Nr. 1 SGB V als zusätzliche Maßnahme der Sicherstellung zur Einrichtung von Terminservicestellen verpflichtet. Um den gesetzlichen Anforderungen der direkten Terminvermittlung entsprechen können, verpflichten wir unsere Mitglieder zur Meldung der Termine.
Wie lange müssen die gemeldeten TSS-Termine freigehalten werden?
Der Buchungsabstand kann je Termin(-serie) im eTerminservice eingerichtet werden.
Der Buchungsabstand sagt aus, bis wie viele Tage/Stunden vor dem Termin dieser für die TSS zur Verfügung steht. Voreingestellt ist aktuell ein Buchungsabstand von zwei Tagen. Möglich ist eine Zeitspanne zwischen null Stunden und sieben Tagen vor dem Termin.
Ist es möglich, Termine bereits für das gesamte Jahr im Voraus zu melden?
Ja, dies ist möglich. Termine sollten grundsätzlich vier Wochen im Voraus gemeldet werden. Eine Begrenzung, wie weit Sie Termine in der Zukunft einstellen wollen, gibt es hierbei nicht.
Besteht eine Verpflichtung, einen Patienten, der über die TSS vermittelt wurde, weiter zu behandeln und notwendige Verordnungen auszustellen?
Ein Behandlungsvertrag kommt dadurch zustande, dass sich der Patient in die Behandlung des Arztes begibt und dieser die Behandlung übernimmt. Sie sind als Arzt daher tatsächlich dazu verpflichtet, innerhalb des Überweisungsauftrags alles medizinisch Notwendige (und damit auch die erforderliche Medikation) zu erbringen. Demnach besteht eine Verpflichtung zur Weiterführung innerhalb des Überweisungsauftrags.
Müssen notwendige Untersuchungen direkt am Termintag durchgeführt werden?
Nein, die Terminservicestelle kann lediglich allgemeine Vorstellungstermine vermitteln, keine direkten Untersuchungstermine. Nach jeder Terminbuchung wird der Patient daher gebeten, den Termin in der Praxis telefonisch zu bestätigen und mitzuteilen, wie Auftrag und Diagnose auf dem Überweisungsschein formuliert wurden. Auch nach telefonischer Bestätigung obliegt es der Facharztpraxis zu entscheiden, welche Leistung an dem Termintag erfolgt.
Sind Vertragspsychotherapeuten zur direkten Meldung von Terminen zur psychotherapeutischen Akutbehandlungen und Probatorik verpflichtet?
Nein, Vertragspsychotherapeuten müssen keine festen Termine für diese Leistungen melden. Die KV Hamburg hat sich in Absprache mit dem Beratenden Fachausschuss Psychotherapie dazu entschieden, Termine für die Probatorik und PT-Akutbehandlung indirekt und solidarisch durch die Führung einer Gesamtstatistik zu vermitteln. Der Patient erhält daher keinen festen Termin, sondern die Telefonnummer eines Psychotherapeuten. Sie müssen dann direkt mit dem Patienten einen verbindlichen Termin innerhalb von vier (bzw. zwei) Wochen vereinbaren. Mit dieser Regelung trägt die KV dem Wunsch der Psychotherapeuten Rechnung, keine verbindlichen Probatorik- und PT-Akutbehandlungstermine freizuhalten, sondern die Termine mit den Patienten bedarfsgerecht zu vereinbaren. Diese Regelung kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Psychotherapeuten ihrer Verpflichtung zur verbindlichen Terminvereinbarung innerhalb der gesetzlich geforderten Zeit nachkommen.
Es besteht allerdings eine Verpflichtung zur Meldung von Terminen zur psychotherapeutischen Sprechstunde. Hier müssen zwei Termine pro Monat gemeldet werden.
Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um Anspruch auf die Vermittlung eines Probatoriktermins durch die TSS zu haben?
Der Patient benötigt ein aktuelles Formular „PTV 11“, welches er vom Psychotherapeuten in einer PT-Sprechstunde erhalten hat. Auf dem Formular muss zwingend das Feld „ambulante Psychotherapie“ in Kombination mit dem Feld „zeitnah erforderlich“ angekreuzt und ein Dringlichkeitscode („Überweisungscode“) aufgeklebt sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Patient Anspruch auf Vermittlung einer probatorischen Sitzung durch die TSS. Nur bei fehlender Passung hat der Patient Anspruch auf eine Umbuchung über die TSS. Bitte geben Sie bei der Ausstellung des PTV 11 das benötigte Therapieverfahren an – sofern es in der Sprechstunde bereits einschätzbar ist. Die Mitarbeiter der TSS haben so die Möglichkeit, das Therapieverfahren bei der Vermittlung zu berücksichtigen
Wird ein Psychotherapeut bei der Vermittlung einer PT-Akutbehandlung oder Probatorik automatisch von der TSS informiert?
Ja. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die automatische Benachrichtigungsfunktion im eTerminservice aktiviert wurde.
Die Anleitung zur Einrichtung des Benachrichtigungskanals /"Anleitung zum Einstellen von Terminen in den digitalen Kalender") finden Sie hier.
Darf ein TSS-Vermittlungscode ohne Arztkontakt vergeben werden
Nein.
In welchen Fällen darf ein Arzt einen TSS-Vermittlungscode vergeben?
Ein TSS-Vermittlungscode kann immer dann vergeben werden, wenn aus medizinischer Sicht eine Behandlung innerhalb der nächsten vier Wochen erforderlich ist und der Patient nicht in der Lage war, selbst einen Termin zu vereinbaren. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt somit dem überweisenden Arzt.
Kann der TSS-Zuschlag auch ohne Buchung über die 116117 abgerechnet werden?
Nein. Die Kennzeichnung "TSS-Terminfall" inkl. des Zuschlags darf nur in Ansatz gebracht werden, wenn eine Buchung über das Portal eTerminservice stattgefunden hat. Die alleinige Vorlage eines Überweisungsscheines inkl. Vermittlungscode reicht nicht aus.
Muss der TSS-Vermittlungscode bei der Abrechnung mit angeben werden?
Nein, die Angabe ist nicht zwingend erforderlich.
Wie wird ein TSS-Akutfall vergeben?
Für die Buchung eines TSS-Akutfalls ist es notwendig, dass vorab das sogenannte strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren (SmED) durchgeführt wird. Nur wenn diese Abfrage ergibt, dass eine medizinische vertragsärztliche Versorgung innerhalb von 24 Stunden stattfinden muss, kann ein Akuttermin vermittelt werden. Die Vermittlung dieser Termine ist ausschließlich dem Arztruf Hamburg vorbehalten. Innerhalb eines Hausarztvermittlungsfalls bzw. in der Onlinebuchung können diese Termine nicht gebucht werden.
Wie werden die TSS-Akuttermine im eTerminservice eingestellt?
Wenn man auf "Termin hinzufügen" klickt und das Terminprofil ausgewählt hat, für welches der Termine eingestellt werden soll, öffnet sich ein neues Fenster. Hier hat man im oberen Bereich unter der Überschrift "Gewünschte Patienten-Dringlichkeit" die Möglichkeit, den Termin als "Akut" (innerhalb 24. Stunden) zu qualifizieren.
Warum ändert sich die arztgruppenspezifische GOP bei der Eingabe im PVS?
Es werden im EBM für die GOP keine Punkte oder Euro-Beträge ausgewiesen. Der Grund ist, dass die jeweilige altersgruppenspezifische Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale, auf die der Zuschlag von 200, 100, 80 oder 40 Prozent gezahlt wird, unterschiedlich hoch ist. Die Ermittlung der konkreten Zuschlagshöhe erfolgt durch das Praxisverwaltungssystem (PVS).
Woher bekommt man die TSS-Vermittlungscodes?
Im Mitgliederservice unter 040-22802-802 oder per Mail unter mitgliederservice@kvhh.de unter Angabe der Betriebsstättennummer.
Haben Patienten mittlerweile Anspruch auf einen Termin bei einem Wunscharzt?
Patienten haben keinen Anspruch auf einen Wunscharzt oder Wunschtherapeuten. Allerdings hat man bei der Buchung die Möglichkeit, nach einem Wunscharzt bzw. -therapeuten zu suchen. Entsprechende Wünsche werden bei der Vermittlung berücksichtig. Hat der Arzt bzw. Psychotherapeut aber keine buchbaren Termine eingestellt, besteht kein Anspruch.
Ist für die Terminvermittlung zu einem Kinderarzt mit SP eine Überweisung mit einem Vermittlungscode erforderlich?
Nein.
Beispiel: Soll ein Termin für einen Jugendlichen bei einem Kinderkardiologen vereinbart werden, ist kein Vermittlungscode erforderlich.
Soll jedoch ein Termin bei einem fachärztlichen Internisten mit SP Kardiologie vereinbart werden, ist ein Vermittlungscode erforderlich.
Gibt es die Möglichkeit individuelle Praxisinformationen zu veröffentlichen?
Ja, es besteht die Möglichkeit, durch das Setzen von „Allgemeinen Praxishinweisen“ oder „Terminprofilhinweisen“ im eTerminservice.
Eine Anleitung zur Einrichtung von Praxishinweisen finden Sie hier.
Können verbuchte TSS-Termine, die im Nachgang nicht durch den Patienten telefonisch bestätigt wurden, von der Praxis abgesagt bzw. neu vergeben werden?
Nein, der Patient hat einen gesetzlichen Anspruch auf den vermittelten Termin. Die telefonische Bestätigung durch den Patienten wurde in der gesetzlichen Bestimmung nicht als Verpflichtung formuliert.
- TSS-Terminfall
Muss man einen neuen Schein für den TSS-Terminfall anlegen, wenn der Patient zuvor im selben Quartal bereits in der Praxis war?
Nein, nach Beschluss des Bewertungsausschusses ist der gesamte Arztgruppenfall extrabudgetär zu vergüten. Hierbei ist nicht festgelegt, dass das auslösende Ereignis einer TSVG-Konstellation dem ersten Kontakt im Quartal entsprechen muss.
In welchen Fällen werden TSS-Zuschläge vergütet und wie werden diese gekennzeichnet?
Zum 1. Januar 2023 wurden die Zuschläge in der Vergütung angehoben.
Für die Zuschläge wurden neue Gebührenordnungspositionen in den jeweiligen Kapiteln des EBM etabliert. Diese sind zusätzlich mit den Buchstaben A, B, C oder D - je nach Zeit zwischen der Terminvermittlung und dem tatsächlichen Behandlungstermin - zu kennzeichnen und bestimmen die Höhe des Zuschlags.A: 200 Prozent: Termin innerhalb von 24 Stunden. (Wichtig: Der TSS-Akutfall setzt voraus, dass seitens des Arztrufes Hamburg eine medizinische Ersteinschätzung der Dringlichkeit der Behandlung erfolgt ist.)
B: 100 Prozent: Termin spätestens am 4. Tag
C: 80 Prozent: Termin spätestens am 14. Tag
D: 40 Prozent: Termin spätestens am 35. Tag
Woran erkennt man, ob und wann ein Patient durch die Terminservicestelle an mich vermittelt wurde?
Grundsätzlich kann jederzeit im eTerminservice kontrolliert werden, ob ein eingestellter Termin gebucht wurde. Wenn die Uhrzeit des Termins Blau hinterlegt ist, ist der Termin gebucht. Wird dann auf die Uhrzeit geklickt, öffnet sich ein neues Fenster mit allen relevanten Buchungsinformationen inkl. der Patientendaten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail oder Fax informieren zu lassen, wenn ein Termin gebucht wurde oder ein gebuchter Termin wieder abgesagt wurde. Hierzu muss die Benachrichtigungsfunktion aktivieren werden. In dem Benachrichtigungsschreiben werden die Initialen des Patienten, der Tag der Kontaktaufnahme, sowie der errechnete Vermittlungszuschlag mitgeteilt.
Was verbirgt sich bei der Termineinstellung unter den Klassifizierungen "Dringend ", "Nichtdringend" und "Akut"?
Bei der Einstellung eines Termins im eTerminservice hat man die Möglichkeit, eine Dringlichkeitsstufe festzulegen. Hierbei gibt es folgende Unterschiede:
Dringend: Wählt man die Auswahl „Dringend“, handelt es sich um einen Termin, der von der TSS innerhalb von vier Wochen vergeben werden kann. Wird dieser Termin über die TSS gebucht, ist der Fall als „TSS-Terminfall“ abrechnungsfähig.
Nichtdringend: Hierbei handelt es sich um einen Termin, der für Bagatellerkrankungen oder Routineuntersuchungen vorgesehen wird. Diese Termine werden innerhalb eines Zeitfensters von drei Monaten von der TSS vergeben. Dies ist der sogenannte TSS-Routinefall. Hier darf keine Kennzeichnung als "TSS-Terminfall" erfolgen und keine Zuschläge abgerechnet werden.
Die Auswahl „Nichtdringend“ bedeutet nicht, dass der Termin nicht auch innerhalb von vier Wochen vermittelt und mit den jeweiligen Zuschlägen abgerechnet werden kann. Die Kennzeichnung „TSS-Terminfall“ darf jedoch nicht gesetzt werden, dies ist gesetzlich ausgeschlossen.
Akut: Hierbei handelt es sich um Termine, die innerhalb von 24 Stunden vergeben werden, sollte mit Hilfe des medizinischen Ersteinschätzungs-verfahren (SmED) die Dringlichkeit der Behandlung bestätigt worden sein. Bei der Buchung dieser Termine handelt es sich ebenfalls um einen TSVG-Fall, der im PVS als „TSS-Akutfall“ gekennzeichnet wird. Die Vermittlung dieser Termine ist ausschließlich den Mitarbeitenden des Arztrufes Hamburg vorbehalten.
Bei der Termineinstellung ist die Dringlichkeitsstufe bereits voreingestellt. Diese kann je Fachgruppe variieren. Eine Mehrfachauswahl der Dringlichkeitsstufe ist ebenfalls möglich.
Kann der TSS-Zuschlag von der Facharztpraxis abgerechnet werden, wenn der Patient bereits im Quartal in der selben Facharztpraxis gewesen ist?
Ja, sofern in der ersten Behandlung kein TSS- oder Hausarztvermittlungsfall stattgefunden hat. Der Zuschlag ist nur einmal im Arztfall berechnungsfähig.
- Hausarztvermittlungsfall - Allgemeine Fragen
Darf man innerhalb eines MVZ den Hausarztvermittlungsfall auslösen?
Nein
Was sind die Grundvoraussetzungen für einen HA Vermittlungsfall?
Der Patient erhält einen Termin beim Facharzt spätestens am 4. Kalendertag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt oder spätestens am 35. Kalendertag, wenn eine Terminvermittlung durch die Terminservicestellen der KVen oder eine eigenständige Terminvereinbarung durch den Patienten (oder eine Bezugsperson) aufgrund einer medizinischen Besonderheit des Einzelfalls nicht angemessen oder nicht zumutbar ist.
In welchen Fällen das zutrifft, entscheidet der Hausarzt. Er kann den Grund in der Patientenakte dokumentieren. Liegt der Termin erst am 24. Tag oder danach (max. bis zum 35. Tag) ist in der Abrechnung eine medizinische Begründung anzugeben.
Benötigt man einen Vermittlungscodes für den Hausartvermittlungsfall?
Nein, für den Hausarztvermittlungsfall wird kein Vermittlungscode benötigt.
Sollten Sie für die Vermittlung den eTerminservice nutzen, wird ein Vermittlungscode generiert. Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen technischen Vorgang, der für die Abrechnung nicht relevant ist.
- Hausarztvermittlungsfall - So rechnen Sie als Hausarzt bzw. Kinderarzt richtig ab
Wie rechnet man ab?
- GOP 03008 bzw. GOP 04008 (131 Punkte) für den Zuschlag zur Versicherpauschale angeben
- BSNR der Facharztpraxis angeben
Zusätzlich geben Sie bei der Abrechnung die Betriebsstättennummer (BSNR) der Praxis an, bei der Sie für den Patienten einen Termin vereinbart haben. Hierfür gibt es ein Feld „BSNR des vermittelten Facharztes" im PVS. - medizinische Begründung angeben, wenn der vermittelte Termin am 24. Tag oder später (max. bis zum 35. Tag) nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit liegt
Geben Sie im Freitextfeld an, warum eine TSS-Terminvermittlung oder eine eigenständige Terminvereinbarung durch den Patienten (oder einer Bezugsperson) aufgrund einer medizinischen Besonderheit nicht angemessen oder nicht zumutbar war.
Muss der Arzt bzw. Psychotherapeut die Terminvermittlung persönlich durchführen oder ist die Leistung delegierbar?
Für die Art der Vermittlung gibt es keine festen Vorgaben. Somit ist die Terminvermittlung an das Praxispersonal delegierbar
Darf innerhalb einer Praxisgemeinschaft ein Hausarzt an den Facharzt überweisen?
Ja, das ist zulässig. Jedoch sollten hierbei die Plausibilitäts-Richtlinien zu identischen Patienten bei Praxisgemeinschaften beachtet werden.
→ Bei Ärzten, welche in einer Praxisgemeinschaft verbunden sind, erfolgt eine Prüfung der zur Abrechnung eingereichten Leistungen hinsichtlich des Anteils an identischen Patienten → 30 % Patientenidentität bei versorgungsbereichsübergreifenden Praxisgemeinschaften.Darf ein Allgemeinmediziner im Rahmen des Hausarztvermittlungsfalles an einen hausärztlich tätigen Internisten mit einer Spezialisierung, z. B. diabetologische Schwerpunktpraxis, überweisen?
Der Hausarztvermittlungsfall ist gekoppelt an die Teilnahme des vermittelten Arztes an der fachärztlichen Versorgung.
Darf ein Kinderarzt mit einem SP neben dem Zuschlag auch Leistungen aus seinem Schwerpunktkapitel abrechnen?
Der Facharzt kann seine Leistungen aus dem Schwerpunktkapitel abrechnen. Die Vermittlungs-Ziffer 04008 rechnet der kinderärztliche Hausarzt ab.
Darf ein Hausarzt im Rahmen des HZV einen Hausarztvermittlungsfall abrechnen?
Hausärzte erhalten in der hausarztzentrierten Versorgung 15 €, wenn sie für einen Patienten in einer bestimmten Frist einen Termin beim Facharzt vereinbaren. Die Terminvermittlung darf dann nicht Gegenstand des Selektivvertrages sein.
Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte, die an einem Selektivvertrag (nach § 73b SGB V) oder an einem Vertrag zur knappschaftsärztlichen Versorgung teilnehmen, können somit ebenfalls die Gebührenordnungsposition 03008 bzw.04008 für die Terminvermittlung abrechnen. Zum Nachweis, dass die Leistungen nach der GOP 03008/ 04008 nicht Gegenstand eines Selektivvertrags sind,müssen die Ärzte in ihrer Abrechnung zusätzlich die GOP 88196 angeben. Die Regelung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2023 in Kraft.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Themenseite der KBV.
Darf der Hausarztvermittlungsfall ausgelöst werden, wenn der Patient an die offene Sprechstunde des Facharztes verwiesen wird?
Nein. Es muss ein fester Termin zwischen Haus- und Facharztpraxis vereinbart werden.
Für wie viele Fälle darf der Hausarztvermittlungsfall im Quartal in Ansatz gebracht werden?
Ein Haus- bzw. Kinderarzt darf in nicht mehr als 15 % der Fälle die GOP 03008 / 04008 EBM in Ansatz bringen.
Beispiel:
Es werden 1000 Arztgruppenfälle in einem Quartal abgerechnet. Auffällig wäre, wenn die Hausarztpraxis mindestens 151 Patienten (über 15% von 1000 Arztgruppenfällen) mit der GOP 03008/04008 abgerechnet hätte.
Welche Besonderheiten würden anerkannt werden, wenn ein Hausarztvermittlungsfall nur in mehr als vier Tagen vermittelt werden kann?
Die Entscheidung trifft alleine der Hausarzt.
Muss die medizinische Besonderheit zwischen dem 5. und dem 23. Vermittlungstag angegeben werden?
Ist der Patient innerhalb der vier Tage nicht vermittelt worden, kann ab dem 5. Tag der Grund hierfür in der Akte dokumentiert werden, ab dem 24. Tag oder später (max. 35. Tag) muss eine medizinische Begründung in der Abrechnung dokumentiert werden. Die Begründung wird im Freitextfeld (Feldkennung 5009) im PVS dokumentiert.
Darf der Zuschlag berechnet werden, wenn der Patient im laufenden Quartal bereits bei dem Facharzt war?
Nein, die Vermittlungspauschale ist nicht berechnungsfähig, wenn die Vermittlung zu einem Facharzt erfolgt, bei dem der Patient im laufenden Quartal bereits war. Letzteres ist vom Hausarzt beim Patienten zu erfragen.
Benötigt man einen Vermittlungscode für den Hausarztermittlungsfall?
Nein, für den Hausarztvermittlungsfall wird kein Vermittlungscode benötigt.
Sollten Sie für die Vermittlung den eTerminservice nutzen, wird ein Vermittlungscode generiert. Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen technischen Vorgang, der für die Abrechnung nicht relevant ist.
Darf ein Allgemeinmediziner im Rahmen des Hausarztvermittlungsfalles an einen hausärztlich tätigen Internisten mit einer Spezialisierung, z. B. diabetologische Schwerpunktpraxis, überweisen?
Der Hausarztvermittlungsfall ist gekoppelt an die Teilnahme des vermittelten Arztes an der fachärztlichen Versorgung.
Muss die BSNR des Facharztes auf der Überweisung angegeben werden?
Nein.
Wird der Zuschlag trotzdem vergütet, wenn der Patient den Termin beim FA nicht wahrnimmt?
ja.
- Hausarztvermittlungsfall - So rechnen Sie als Facharzt richtig ab
Wie rechnet man ab?
Fachärzte und Psychotherapeuten verwenden beim Hausarztvermittlungsfall dieselbe Gebührenordnungsposition (GOP) wie bei der Terminvermittlung durch die TSS.
- Überweisungsschein im Praxisverwaltungssystem (PVS) anlegen
Für Ihre Abrechnung nutzen Sie die Überweisung, die der Hausarzt ausgestellt hat. Der Original-Überweisungsschein muss nicht der Abrechnung beigefügt werden. - Abrechnung/Überweisungsschein im PVS unter „Vermittlungsart“ als „HA-Vermittlungsfall" kennzeichnen
Es empfiehlt sich, schon bei der Terminvereinbarung zu notieren, dass der Patient als „HA-Vermittlungsfall" in die Praxis kommt und wann die Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit war. Hinweis: Sollten weitere Angaben nötig sein, wird Sie Ihre KV informieren. - GOP für Zuschlag angeben
- GOP mit B, C oder D kennzeichnen
Den Rest übernimmt das Praxisverwaltungssystem. Es ersetzt die angegebenen GOP automatisch und nachvollziehbar für die Praxis durch die altersklassenspezifische GOP für den Zuschlag zu der Grund- oder Konsiliarpauschale. Hinweis: Sollten weitere Angaben nötig sein, wird Sie Ihre KV informieren.
Inwieweit wird die richtige Kennzeichnung des HA Vermittlungsfall in der Abrechnung geprüft?
Das Ausstellungsdatum des Überweisungsschein wird an die Abrechnung übermittelt. Anhand des Ausstellungsdatums wird überprüft, ob die dringende Behandlungsbedürftigkeit, entsprechend der 4-Tages-Regelung vorlag.
Wenn weitere Untersuchungen (z. B. Gastroskopien oder Schlafdiagnostik) erbracht werden müssen, die nicht innerhalb von 4 Tagen terminiert werden können, werden diese dann auch noch extrabudgetär vergütet?
Ja.
Darf der Hausarztvermittlungsfall abgerechnet werden, wenn der Patient bereits im laufenden Quartal bereits behandelt wurde?
Nein.
Woran erkannt man als Facharzt, welchen Zuschlag man abrechnen muss?
Durch den Zeitabstand der Vermittlung vom Hausarzt an den Facharzt. Ausschlaggebend ist immer der Tag nach der Vermittlung (Tag 1):
- B: Zuschlag 100 Prozent (Termin spätestens am 4. Tag)
- C: Zuschlag 80 Prozent (Termin spätestens am 14. Tag)
- D: Zuschlag 40 Prozent (Termin spätestens am 35. Tag)
Wird der Zuschlag auch dann vergütet, wenn der Hausarzt die BSNR nicht angegeben hat?
Ja, an der Abrechnungsfähigkeit der Zuschläge ändert sich für den Facharzt nichts.
Warum ändert sich die arztgruppenspezifische GOP bei der Eingabe im PVS?
Es werden im EBM für die GOP keine Punkte oder Euro-Beträge ausgewiesen. Der Grund ist, dass die jeweilige altersgruppenspezifische Grund-,Versicherten- oder Konsiliarpauschale, auf die der Zuschlag von 100, 80 oder 40 Prozent gezahlt wird, unterschiedlich hoch ist. Die Ermittlung der konkreten Zuschlagshöhe erfolgt durch das Praxisverwaltungssystem (PVS).
- Überweisungsschein im Praxisverwaltungssystem (PVS) anlegen
- Offene Sprechstunde
Wer muss die „Offene Sprechstunde“ anbieten und darf diese auch abrechnen?
Das Angebot von offenen Sprechstunden ist für folgende Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung verbindlich:
- Augenärzte
- Chirurgen
- Gynäkologen
- HNO-Ärzte
- Hautärzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Nervenärzte
- Neurologen
- Neurochirurgen
- Orthopäden (und Unfallchirurgen)
- Psychiater
- Urologen
Können auch Fachgruppen, die oben nicht genannt wurden, eine offene Sprechstunde anbieten?
Ja, allerdings erfolgt hier keine extrabudgetäre Vergütung.
Müssen die fünf offenen Sprechstunden gleichmäßig auf die Woche verteilt werden?
Nein, im Bundesmantelvertrag werden keine Regelungen dazu getroffen, wie die offenen Sprechstunden über die Woche zu verteilen sind. Die konkrete Verteilung der offenen Sprechstunden ist den Praxen damit freigestellt.
Müssen die offenen Sprechstunden auf dem Türschild separat ausgewiesen werden?
Nein, es besteht jedoch eine Verpflichtung, die Zeiten der offenen Sprechstunde den Patienten bekanntzugeben (z. B. Anrufbeantworter, Website, Aushang).
Zusätzlich sind diese Zeiten über das Onlineportal der Kassenärztlichen Vereinigung zur Veröffentlichung mitzuteilen.
Wie wird ein Patient richtig gekennzeichnet, der im selben Quartal im Rahmen der offenen Sprechstunde und dann weitere Male zur Behandlung in die Praxis kommt?
Kommt ein Patient in einem Quartal im Rahmen der offenen Sprechstunde und zu einem festen Termin wird kein zweiter Fall angelegt. Der ganze Fall wird mit der Vermittlungsart „ - Offene Sprechstunde“ gekennzeichnet.
Wie viele offene Sprechstunden müssen gemeldet werden, wenn zwei oder mehr Ärzte derselben Fachrichtung in einer Praxis tätig sind?
Es müssen pro Arzt 5 offene Sprechstunden pro Woche gemeldet werden.
Innerhalb der jeweiligen Arztgruppe kann ggf. auch ein Vertragsarzt für seine Arztgruppenkollegen offene Sprechstunden übernehmen.
Müssen auch spezialisierte, oder primär operativ tätige Vertragsärzte offene Sprechstunden anbieten?
Ja, es wurden seitens des Gesetzgebers keine Ausnahmeregelungen geschaffen, die eine Abweichung von der offenen Sprechstunde rechtfertigen würden.
Darf ein Nervenarzt, der 50 % psychotherapeutische Leistungen erbringt, seine offene Sprechstunde auf 2,5 Stunden pro Woche reduzieren?
Auch in diesen Fällen können keine Ausnahmen gewährt werden.
Gibt es eine Obergrenze für die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunde?
Extrabudgetär vergütet werden nur die gesetzlichen fünf offenen Stunden pro Woche bzw. max. 17,5% der Arztgruppenfälle einer Arztpraxis im aktuellen Quartal.
- eTerminservice - Onlinebuchung für Patienten
Können Patienten TSS-Termine auch selbstständig online buchen?
Ja, der Onlinezugang zur Terminservicestelle für Patienten ist ein Service, der auf Forderung des Gesetzgebers eröffnet wurde. Mit der Postleitzahl und einem Vermittlungscode können Patienten über die Webadresse: www.116117.de nun freie Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten in der Nähe online einsehen und selbstständig buchen.
Gibt es Voraussetzungen, um diesen Service nutzen zu können?
Voraussetzung für die Terminvermittlung zu einem Facharzt ist nach wie vor eine Überweisung mit einem Vermittlungscode.
Ausnahmen bestehen nur für Termine beim Haus-, Augen-, Frauen- und Kinder-/Jugendarzt sowie zur psychotherapeutischen Sprechstunde. Hier sind – wie bei der direkten Vermittlung über die Terminservicestelle auch – keine weiteren Voraussetzungen erforderlich.
Gibt es Termine bei Fachrichtungen, die nicht online buchbar sind?
Bei folgenden Fachrichtungen können keine Termine online gebucht werden:
- Endokrinologie
- Rheumatologie
- Psychotherapeutische Akutbehandlung
- Probatorik
Können auch Patienten aus dem Hamburger Umland auf TSS-Termine zugreifen?
Ja, in diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die alleinige Tatsache, dass ein TSS-Patient nicht aus Hamburg kommt, kein Grund ist, die Behandlung abzulehnen.