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01.08.2022

Zukünftige Aufnahme der stereotaktischen Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen in den Leistungskatalog

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) bei Vestibularisschwannomen künftig in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden darf.

Die SRS ist eine besondere Form der Strahlentherapie. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass im Zielgewebe in kurzer Zeit eine sehr hohe Strahlendosis erreicht werden kann und gleichzeitig das Umgebungsgewebe durch einen starken Abfall der Strahlendosis am Rand des Zielgewebes bestmöglich geschont wird. Sie wird mithilfe von speziell für diese Präzisionsbestrahlung geeigneten Bestrahlungsgeräten durchgeführt und kommt insbesondere zur Behandlung von Neubildungen im Gehirn zum Einsatz.

Berechtigte Facharztgruppen

Strahlentherapie und Neurochirurgie

Für die ambulante Erbringung

  • Erteilung der Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß Paragraf 135 Abs. 2 SGB V durch die KV
  • Durchführung nur mit für die SRS geeigneten Bestrahlungsgeräten
  • Indikationsstellung durch interdisziplinäre Tumorkonferenz

Weiteres Vorgehen

Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit den Beschluss. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Im Anschluss daran hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, eine Anpassung des EBM vorzunehmen. Darüber hinaus bedarf es einer Ergänzung der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie, um das neu beschlossene Genehmigungsverfahren für Neurochirurginnen und Neurochirurgen zu etablieren.