
QS-Vereinbarung für Telemonitoring Zentren noch offen
Fachärzte für Kardiologie, die die neuen TMZ-Leistungen abrechnen möchten, benötigen neben einer Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Telemonitoring bei Herzinsuffizienz außerdem eine Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle.
Da die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zur QS-Vereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz noch andauern, kann eine Genehmigung hierfür derzeit noch nicht erteilt werden.
Die TMZ-Leistungen können jedoch durch Fachärzte für Kardiologie, die bereits über die Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle verfügen, übergangsweise ohne weitere Genehmigung abgerechnet werden.
Sobald die Details zur QS-Vereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz feststehen, werden wir Sie informieren.
Ansprechpartner für die Genehmigungserteilung:
Maren Hartmann Telefon 040-22802-648 maren.hartmann@kvhh.de
Susanne Keller Telefon 040-22802-494 susanne.keller@kvhh.de
Martina Witt Telefon 040-22802-605 martina.witt@kvhh.de