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27.01.2022

QS-Vereinbarung für Telemonitoring Zentren noch offen

Fachärzte für Kardiologie, die die neuen TMZ-Leistungen abrechnen möchten, benötigen neben einer Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Telemonitoring bei Herzinsuffizienz außerdem eine Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle.

Da die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zur QS-Vereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz noch andauern, kann eine Genehmigung hierfür derzeit noch nicht erteilt werden.

Die TMZ-Leistungen können jedoch durch Fachärzte für Kardiologie, die bereits über die Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle verfügen, übergangsweise ohne weitere Genehmigung abgerechnet werden.

Sobald die Details zur QS-Vereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz feststehen, werden wir Sie informieren.

Ansprechpartner für die Genehmigungserteilung:

Maren Hartmann        Telefon 040-22802-648         maren.hartmann@kvhh.de

Susanne Keller           Telefon 040-22802-494         susanne.keller@kvhh.de

Martina Witt                Telefon 040-22802-605         martina.witt@kvhh.de