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15.06.2022

Neue Leistungen ab 01.07.2022: Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21

Die Beratung nach Gendiagnostikgesetz zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 (01789 und 01790 GOP) wird zum 01.07.2022 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.

Die Leistung abrechnen können Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Nachweis über den Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß Gendiagnostikgesetz und Fachärzte für Humangenetik sowie Ärzte, die auf dem Fachgebiet qualifiziert sind mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik.

Voraussetzung für die Abrechnung der Beratung zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Den Antrag finden Sie hier.

Ansprechpartner:

Susanne Keller040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de
Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de