
Aktuell geltende Regeln (Covid-19) in Hamburg
In Hamburg gelten in puncto Isolation/Quarantäne sowie Maskenpflicht neue Regeln.
Isolation und Quarantäne:
Für Beschäftigte in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen gilt für Infizierte eine fünftägige Pflicht zur Absonderung. Allerdings ist ein negativer PCR- bzw. Schnelltest eines offiziellen Leistungserbringers für die Wiederaufnahme der Tätigkeit zwingende Voraussetzung. Ebenso dürfen seit mindestens 48 Stunden keine Symptome einer Coronavirus-Infektion bestehen oder aufgetreten sein.
In den Einrichtungen tätige Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich fünf Tage lang täglich vor Dienstbeginn einer Testung unterziehen.
Maskenpflicht :
In Arztpraxen gilt für Patienten nach § 3 der aktuellen Eindämmungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese darf zur Inanspruchnahme von Gesundheitsbehandlungen abgelegt werden , soweit dies erforderlich ist.
Für Ärztinnen und Ärzte sowie deren Beschäftigte besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.