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28.12.2022

Änderung des Verteilungsmaßstabes

Die Vertreterversammlung hat im Benehmen mit den Krankenkassen zum 1. Januar 2023 Änderungen des Verteilungsmaßstabs beschlossen. Dabei geht es unter anderem um die Rückführung der Bereinigungsbeträge aufgrund der Abschaffung der Neupatientenregelung.

Als die TSVG-Neupatientenregelung eingeführt wurde, musste die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) entsprechend den Beschlüssen des Bewertungsausschusses bereinigt werden. Dies betraf die Quartale 3/2019 bis 3/2020. Aufgrund der Abschaffung der TSVG-Neupatientenregelung durch den Gesetzgeber und die vorgesehene Rückbereinigung wird die MGV wieder angehoben.
Der Rückbereinigungsbetrag wird für die Quartale 1 bis 4/2023 durch den Bewertungsausschuss vorgegeben. Im Verteilungsmaßstab werden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 Regelungen aufgenommen, die folgenden Grundsätzen einer sachgerechten Verteilung der Rückbereinigungsbeträge entsprechen: Nach Anwendung der Vorgaben der KBV zur Honorarverteilung und grundsätzlicher Regelungen des Verteilungsmaßstabs werden Beträge, die bereinigt wurden, auch entsprechend zurückgeführt. Die Bildung der Arztgruppen- und Leistungskontingente erfolgt im ersten Schritt ohne Berücksichtigung der Neupatienten. Im zweiten Schritt wird auf die anteiligen Verhältnisse der Arztgruppen- und Leistungskontingente aus dem TSVG-Bereinigungszeitraum (3/2019 bis 3/2020) abgestellt, um die Anteile an dem Rückbereinigungsbetrag zu ermitteln. Diese Beträge werden den Arztgruppen- und Leistungskontingenten zur quartalsweisen Verteilung zugeführt. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass im selben Verhältnis Gelder zurückgeführt werden, wie diese bereinigt wurden.

Verteilungsmaßstab in der Fassung 5. Nachtrag vom 14.12.2022
5. Nachtrag vom 14.12.2022 mit Erläuterungen