
Abrechnung der telefonischen AU
Wie von uns am 5.8.2022 veröffentlicht, ist die Ausstellung einer telefonischen AU ab dem 4.8.2022 wieder möglich. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.November 2022.
Leider wurde die gleichzeitige Wiedereinführung der ehemaligen GOPs 01433 und 01434 zur Telefonsprechstunde seitens des Bewertungsausschusses inzwischen abgelehnt. Somit lässt sich bei Patienten ohne Grundpauschale lediglich die GOP 01435 in Ansatz bringen. Ferner ist der Zuschlag für den Versand der AU nach GOP 88122 abrechenbar.