Vergütung von Physiotherapie - Neue Preise ab 1.1.2023
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mitgeteilt, dass sich ab 1. Januar 2023 die Preise für veranlasste Heilmittel der Physiotherapie in zwei Stufen erhöhen.
- Preisstufe 1: + 11,05 %
Gültig für Behandlungen, die ab dem 01.01.2023 und bis zum 28.02.2023 durchgeführt werden.
(hierin ist noch eine zusätzliche Erhöhung der Vergütung von 2,58 Prozent enthalten, die retrospektiv seit November 2022 Bestand hat)
- Preisstufe 2 : + 8,47 %
Gültig für Behandlungen, die ab dem 01.03.2023 durchgeführt werden.
Die neue Preisliste, als Anlage 2 zum Vertrag nach § 125 SGB V für die Physiotherapie, wurde am 04.01.2023 veröffentlicht und ist nun beim GKV-Spitzenverband abrufbar.
Mit den neuen Preisen ergeben sich auch Anpassungen bei den Zuzahlungen für Heilmittel, die als Bestandteil der ärztlichen Behandlung abgegeben werden. Die Einbindung in die Verordnungssoftware wird sich leider etwas verzögern. Man geht davon aus, dass die seit 1. Januar gültigen Preise erst im Laufe der nächsten Tage und Wochen in den Verordnungssystemen angezeigt werden können.