Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie – Änderungen zum 01.10.2023
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie (§ 135 Abs. 2 SGB V) wurde überarbeitet und aktualisiert. Die geänderte Fassung tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft.
Dies betrifft auch die Voraussetzungen zum Erlangen einer Abrechnungsgenehmigung. Bereits bestehende Genehmigungen bleiben hiervon unberührt.
Die aktuelle Fassung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie finden Sie hier.
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