Neue Angebote der Fortbildungsabteilung
Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung
In Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde und dem Berufsverband der Frauenärzte veranstaltet die Ärztekammer Hamburg nach mehrjähriger Pause wieder eine Fortbildung zum Erwerb der Berechtigung zur Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle.
Hamburg zählt immer weniger ärztliche Beratungen zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch.
Die Gründe: Vielen Ärztinnen und Ärzten ist nicht bewusst, dass sie Schwangere auch an andere Praxen übermitteln können, die Beratungen durchführen können und dürfen. Auch der Personalmangel in Beratungsstellen wie Pro Familia und Familienplanungszentren ist verantwortlich. Das Engagement der Ärztinnen und Ärzte ist deshalb gefragt. Die Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft einen Abbruch legal durchzuführen. Neben Gynäkologinnen und Gynäkologen können auch alle anderen Ärzte und Ärztinnen an der Fortbildung teilnehmen und die Berechtigung zur Beratung erhalten.
Datum: 27. September, 16.00 bis 19.15 Uhr
Ort: Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg (Ebene 13, Weidestr. 122 b)
Teilnahmegebühr: 45 Euro
Fortbildungspunkte: 4
Die Fortbildung ist auf 40 Teilnehmende begrenzt .