Kostenfreie Bürgertests nicht mehr zum "Freitesten"
Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf kostenfreie Bürgertests weiter eingeschränkt: Ab Montag den 16.01.2023 sind Bürgertests zum "Freitesten" nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung nicht mehr kostenfrei.
Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest haben jetzt nur noch Patienten, Bewohner und Besucher in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Pflegende Angehörige (nach Paragraf 19 SGB XI) sowie Menschen mit Behinderung und die bei ihnen beschäftigten Personen („Persönliches Budget nach Paragraf 29 SGB IX“) können sich ebenfalls gratis testen lassen.
Quelle: KBV - Kostenfreie Bürgertests nicht mehr zum "Freitesten"