Für Nachzügler: Eigenerklärung zu TI-Anwendungen wieder online
Praxen, die bis zum 13. November (Mittags) vergeblich versucht haben, ihre TI-Eigenerklärung für das 3. Quartal zu übermitteln, können dies ab sofort wieder tun. Sie bekommen ihre TI-Erstattung für 3/23 dann – leider mit etwas Verspätung – zusammen mit den TI-Pauschalen für das 4. Quartal 2023 ausgezahlt. Der weitaus größte Teil der Vertragspraxen in Hamburg hat ihre TI-Eigenerklärung der KV Hamburg bereits erfolgreich an uns übermittelt. Sie bekommen Ihre TI-Pauschalen für das 3. Quartal pünktlich wie vorgesehen im Januar 2024 ausbezahlt. Diese Praxen können diesen Aufruf ignorieren.
Das Online-Portal der KV Hamburg (www.ekvhh.de oder https://portal.kvhh.kv-safenet.de/) war letzte Woche wegen Überlastung zeitweise nicht erreichbar. Wir bedauern das sehr und bitten, dies zu entschuldigen, gerade auch deswegen, weil wir Sie gebeten hatten, an die pünktliche Abgabe der Eigenerklärung zur Erstattung der TI-Komponenten und -Anwendungen zu denken. Die KV Hamburg kann nur Eigenerklärungen akzeptieren, die über das Online-Portal der KV Hamburg ausgefüllt und elektronisch an uns übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Bestätigung bekommen, wenn Sie die Eigenerklärung über das Online-Portal abgegeben haben. Auch das Banner mit dem Hinweis auf die Eigenerklärung im Portal bleibt nach der Abgabe bestehen .