Einigung von KVH und Krankenkassen zur Anpassung der Wirkstoffvereinbarung für 2024
Auch für das Jahr 2024 sind aufgrund von Veränderungen des Arzneimittelmarktes (z.B. durch Patentabläufe, neu zugelassene Arzneimittel, geänderte Leitlinienempfehlungen und Änderungen bei der Abdeckung mit Rabattverträgen) Anpassungen der Wirkstoffvereinbarung fnotwendig. Auf folgende Änderungen haben die Vertragspartner (Kassen und KV) sich geeinigt: