COVID-19: Behandlung von Hochrisikopatienten mit Sotrovimab (Xevudy®) wird vergütet
Seit dem 1. Oktober 2023 werden Ärzte für die Beobachtung und Betreuung von COVID-19-Patienten, die mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®) intravenös behandelt werden, vergütet. Diese Vergütung erfolgt über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01546 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und beträgt 491 Punkte (56,42 Euro).
Hausärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie Internisten können diese GOP abrechnen, wenn der Patient in einem separaten Bereich untergebracht wird. Die Vergütung gilt vorerst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Xevudy® ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, die an COVID-19 erkrankt sind, keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 haben. Die Anwendung von Xevudy® wird jedoch eingeschränkt empfohlen, da das Robert Koch-Institut aufgrund einer reduzierten oder fehlenden Neutralisationskapazität gegenüber verschiedenen Virusvarianten Bedenken hat.
Die Kosten für Xevudy® werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, und das Medikament kann über die üblichen Vertriebswege des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken bezogen werden.