Aktuelle Stiko - Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung
Die STIKO aktualisiert im Epidemiologischen Bulletin 39/2023 ihre Empfehlungen zur Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre, zur Indikationsimpfung für Erwachsene mit bestimmten Risikofaktoren sowie zur beruflichen Indikationsimpfung gegen Pneumokokken. Die STIKO empfiehlt nunmehr die Pneumokokken-Impfung für alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten, für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren, und für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung.
Personengruppen mit Impfempfehlung | Impfstoffe | Anmerkung |
Säuglinge ab 2 Monaten „Standardimpfung“ | Prevenar 13® (PCV13) oder Vaxneuvance®(PCV15) | Pneumokokkenpolysaccharid-Konjugatimpfstoff (13-valent, adsorbiert) Pneumokokkenpolysaccharid-Konjugat- impfstoff (15-valent, adsorbiert) Verwendung ab 6 Wochen |
Personen ab 60 Jahren „Standardimpfung“ | Apexxnar®(PCV 20) | Pneumokokkenpolysaccharid-Konjugatimpfstoff (20-valent, adsorbiert) Zugelassen ab 18 Jahren |
Indikationsimpfung; Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter
| Von 2 bis 17 Jahren; Prevenar 13 oder Vaxneuvance (PCV 15) plus Pneumovax 23* | Sequenzielle Impfung mit PCV13 oder PCV15, gefolgt *Pneumokokken- Polysaccharid- Impfstoff |
Ab 18 Jahren Impfung mit Apexxnar® (PCV 20)
| Personen ab ≥ 18 Jahre, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13 + PPSV23) erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann bereits im Mindestabstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen. | |
Berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen | Impfung mit Apexxnar® | Personen dieser Gruppe, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen bei anhaltender Exposition in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten |
**Grunderkrankung
- angeborene oder erworbene Immundefekte, zum Beispiel
- neoplastische Krankheiten
- HIV-Infektion
- HIV
- nach Knochenmarktransplantation
- immunsuppressive Therapie (z. B. wegen Organtransplantation oder Autoimmunerkrankung) – in diesen Fällen sollte die Impfung möglichst vor der Intervention stattfinden
- sonstige chronische Erkrankungen, zum Beispiel
- Asthma, COPD
- Diabetes
- Neurologische Erkrankungen
- Anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis
Leistungsrechtliche Aspekte
Die Impfung mit Apexxnar® wird erst Pflichtleistung aller gesetzlicher Kassen nachdem die Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) durch den Bundesausschuss rechtswirksam in Kraft tritt (Voraussetzung ist dabei die Nicht-Beanstandung durch das BMG). Die Fristen lassen vermuten, dass dies erst Anfang 2024 der Fall sein wird.
Wichtig: erst dann kann Apexxnar® über die Rezeptprüfstelle Duderstadt als Impfbedarf angefordert werden!
In der Arztpraxis kann diese Impfung zurzeit nur als Privatleistung erbracht werden. Gesetzliche Krankenkassen dürfen zusätzlich zu den Impfungen der SI-RL die Kosten für weitere Impfungen übernehmen (Satzungsleistungen). Ob die Kassen eine Kostenerstattung bezüglich der Impfung mit Apexxnar® akzeptieren, sollten die Patienten vorab mit ihren Kassen klären.