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13.10.2023

Aktuelle Stiko - Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung

Die STIKO aktualisiert im Epidemiologischen Bulletin 39/2023  ihre Empfehlungen zur Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre, zur Indikationsimpfung für Erwachsene mit bestimmten Risikofaktoren sowie zur beruflichen Indikationsimpfung gegen Pneumokokken. Die STIKO empfiehlt nunmehr die Pneumokokken-Impfung für alle Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten, für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren, und für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung. 

Personengruppen mit ImpfempfehlungImpfstoffeAnmerkung

Säuglinge ab 2 Monaten

„Standardimpfung“

Prevenar 13® (PCV13)

oder

Vaxneuvance®(PCV15)

Pneu­mo­kok­ken­po­ly­sac­cha­rid-Kon­ju­ga­timpf­stoff (13-va­lent, ad­sor­biert)

Pneu­mo­kok­ken­po­ly­sac­cha­rid-Kon­ju­ga­t-

impf­stoff (15-va­lent, ad­sor­biert)

Verwendung ab 6 Wochen

Personen ab 60 Jahren

„Standardimpfung“

Apexxnar®(PCV 20)

Pneu­mo­kok­ken­po­ly­sac­cha­rid-Kon­ju­ga­timpf­stoff (20-va­lent, ad­sor­biert)

Zugelassen ab 18 Jahren

Indikationsimpfung;

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter
gesundheitlicher Gefährdung infolge einer
Grundkrankheit**

 

Von 2 bis 17 Jahren;

Prevenar 13 oder Vaxneuvance (PCV 15) plus Pneumovax 23*

Sequenzielle Impfung mit PCV13 oder PCV15, gefolgt
von PPSV23* nach 6 – 12 Monaten

*Pneu­mo­kok­ken- Po­ly­sac­cha­rid- Impf­stoff

Ab 18 Jahren

Impfung mit Apexxnar® (PCV 20)

 

 

 

Personen ab ≥ 18 Jahre, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13 + PPSV23) erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.

Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann bereits im Mindestabstand von 1 Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.

Berufliche Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von MetallenImpfung mit Apexxnar®Personen dieser Gruppe, die bereits
mit PPSV23 geimpft wurden, sollen bei anhaltender
Exposition in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach
der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten

**Grunderkrankung

  • angeborene oder erworbene Immundefekte, zum Beispiel
    • neoplastische Krankheiten
    • HIV-Infektion
    • HIV
    • nach Knochenmarktransplantation
    • immunsuppressive Therapie (z. B. wegen Organtransplantation oder Autoimmunerkrankung) – in diesen Fällen sollte die Impfung möglichst vor der Intervention stattfinden
  • sonstige chronische Erkrankungen, zum Beispiel
    • Asthma, COPD
    • Diabetes
    • Neurologische Erkrankungen
  • Anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis

Leistungsrechtliche Aspekte

Die Impfung mit Apexxnar® wird erst Pflichtleistung aller gesetzlicher Kassen nachdem die Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) durch den Bundesausschuss rechtswirksam in Kraft tritt (Voraussetzung ist dabei die Nicht-Beanstandung durch das BMG). Die Fristen lassen vermuten, dass dies erst Anfang 2024 der Fall sein wird. 

Wichtig:  erst dann kann Apexxnar® über die Rezeptprüfstelle Duderstadt als Impfbedarf angefordert werden!

In der Arztpraxis kann diese Impfung zurzeit nur als Privatleistung erbracht werden. Gesetzliche Krankenkassen dürfen zusätzlich zu den Impfungen der SI-RL die Kosten für weitere Impfungen übernehmen (Satzungsleistungen).  Ob die Kassen eine Kostenerstattung bezüglich der Impfung mit Apexxnar® akzeptieren, sollten die Patienten vorab mit ihren Kassen klären.