Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
01.04.2025

Abgabe der 1-Click-Abechnung über KIM erst ab 2/2025

Zum Quartal 2/2025 hat die KV Hamburg die Voraussetzungen zur Annahme der 1-Click-Abrechnung mit KIM geschaffen. 

Die Abrechnungsdatei kann dann über KIM übermittelt werden. Die Abgabe der Abrechnungsdatei über KIM (1-Click-Abrechnung) ist nicht verpflichtend.

Weiterhin steht Ihnen das Online-Portal der KV Hamburg für die Abgabe der Quartalsabrechnung zu Verfügung.

Die Abgabe der Sammelerklärung erfolgt weiterhin über das Online-Portal der KV Hamburg unter www.ekvhh.de oder https://portal.kvhh.kv-safenet.de/eHealthPortal/