26.07.2024 Informationen für PraxisTeamS
Krankschreibung, Kinderkrankschreibung per Telefon oder Video
Vertragsärzte haben die Möglichkeit, Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamese oder per Videosprechstunde krankzuschreiben.
AU-Bescheinigung oder ärztliche Bescheinigung Muster 21 nach
telefonischer Anamnese
- Vorraussetzung
- Bei bekannten Patienten: Bekannt heißt, dass der Patient aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sein muss. Am Telefon muss er sich authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.
- Keine schwere Symptomatik vorliegt: Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die keine schwere Symptomatik vorweist.
- Wenn keine Videosprechstunde möglich ist: Voraussetzung für die Krankschreibung nach telefonischer Anamnese ist ferner, dass der Patient den Arzt nicht per Video konsultieren kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, Patienten die Videosprechstunde nicht wahrnehmen können, weil es ihnen aus technischen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist.
- Bei Kindern: Solange das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
- Allgemeines
- Fünf Kalendertage: Die erstmalige Krankschreibung nach telefonischer Anamnese ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Eine Folgebescheinigung kann nach telefonischer Konsultation nur ausgestellt werden, wenn der Arzt den Patienten zwischenzeitlich unmittelbar persönlich untersucht hat und Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellt.
- Ärztliche Entscheidung: Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
- Kein Anspruch: Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung. Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, muss er seinem Patienten mitteilen, dass eine unmittelbar persönliche Untersuchung erforderlich ist.
- Kein Einlesen der eGK: Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte ist für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht erforderlich. War der Patient in dem Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.
- Abrechnung
- Portokosten für den Versand der AU-Bescheinigung
Für den Versand der AU-Bescheinigung an Patienten können Vertragsärzte das Porto über die Kostenpauschale
GOP 40128 EBM bzw. GOP 40129 EBM für das Muster 21abrechnen. - Abrechnung der telefonischen Kontaktaufnahme
Für die telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt kann die GOP 01435 abgerechnet werden. Vorrausetzung: Kontaktaufnahme durch den Patienten.
Kommt in demselben Arztfall (Behandlung durch denselben Arzt in einem Kalendervierteljahr) eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungspositionen 01435 nicht berechnungsfähig.
- Portokosten für den Versand der AU-Bescheinigung
AU-Bescheinigung oder ärztliche Bescheinigung Muster 21 per Videosprechstunde
- Voraussetzungen
- Bei bekannten Patienten: Bekannt heißt, dass der Patient aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sein muss. Am Telefon muss er sich authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.
- Keine schwere Symptomatik vorliegt: Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die keine schwere Symptomatik vorweist.
- Allgemeines
- AU bescheinigen: Die Dauer der Bescheinigung hängt davon ab, ob der Patient dem Arzt bekannt ist oder nicht:
- bis zu 3 Tage: unbekannte Patienten
- bis zu 7 Tage: bekannte Patienten
Voraussetzung ist, dass die Symptomatik eine Abklärung per Videosprechstunde zulässt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Eine Folgekrankschreibung mittels Videosprechstunde ist nur dann möglich, wenn der Patient für die vorhergehende Arbeitsunfähigkeit zu einer persönlichen Untersuchung in der Praxis war. - Kein Einlesen der eGK: Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist für die Bescheinigung nicht erforderlich. War der Patient im Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte. Um den Patienten bei einem Video- oder Telefon-Kontakt zu authentifizieren, kann die Praxis die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Versichertenkarte abgleichen.
- AU bescheinigen: Die Dauer der Bescheinigung hängt davon ab, ob der Patient dem Arzt bekannt ist oder nicht:
- Abrechnung
- Portokosten für den Versand der AU-Bescheinigung
Für den Versand der AU-Bescheinigung an Patienten können Vertragsärzte das Porto über die Kostenpauschale
GOP 40128 EBM bzw. GOP 40129 EBM für das Muster 21abrechnen. - Abrechnung der telefonischen Kontaktaufnahme
Für die telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt kann die GOP 01435 abgerechnet werden. Vorrausetzung: Kontaktaufnahme durch den Patienten.
Kommt in demselben Arztfall (Behandlung durch denselben Arzt in einem Kalendervierteljahr) eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungspositionen 01435 nicht berechnungsfähig.
- Portokosten für den Versand der AU-Bescheinigung