Beratung zur Organ- und Gewebespende
Hausärztinnen und Hausärzte sollen ihre Patienten und Patientinnen seit 1. März 2022 bei Bedarf alle zwei Jahre über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das aktualisierte Transplantationsgesetz vor. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Die Vergütung der Beratung erfolgt extrabudgetär.
Haus- und Kinderärzte sollen laut Transplantationsgesetz (TPG) ab März 2022 Patientinnen und Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Bei Bedarf soll eine ergebnisoffene Beratung über die Organ- und Gewebespende insbesondere zu folgenden Punkten erfolgen:
- die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende
- die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen und Spendern
- die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung
- die Möglichkeit, eine Entscheidung zur organ- und Gewebespende im Organspenderegister abzugeben
- den Hinweis, dass es keine Verpflichtung gibt, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren
In dem Gespräch über Organ- und Gewebespende soll Patientinnen und Patienten durch die ergebnisoffene Information eine persönliche Entscheidung ermöglicht werden, die im Einklang mit ihrer Person und ihren persönlichen Werten steht. Dies bedeutet, dass sie neutral informiert werden, Zeit finden, diese Informationen mit ihren eigenen Wertvorstellungen und Wünschen abzugleichen und sich schließlich aufgrund ihrer persönlichen Überzeugungen für oder gegen eine Spende ihrer Organe und Gewebe entscheiden können.