Elektronisches Rezept (eRezept)
Abschied vom "rosa Zettel"
Ab dem 1. Januar 2024 müssen verpflichtend Vertragsärztinnen und -ärzte das elektronische Rezept (eRezept) zur Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für GKV-Patienten nutzen § 360 Abs. 2 Satz 1SGB V.
Notwendige technische Ausstattung
- Aktueller Konnektor
Zum Ausstellen von elektronischen Rezepten (eRezept) ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem Konnektor ab der Version PTV4+ Voraussetzung. Alle Konnektor-Hersteller bieten dieses Software-Update an. Es erweitert die Signierfunktion um die Komfortsignatur, die für das eRezept empfohlen wird. - Praxisverwaltungssystem mit eRezept Update
Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss eRezepttauglich sein. Hierfür stellen die Verordnungssoftware-Anbieter ein Update zur Verfügung. Für die Installation oder Freischaltung des eRezept-Moduls ist der jeweilige Verordnungssoftware-Anbieter zuständig. - Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Jeder Arzt benötigt für das Unterschreiben von eRezepten einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation – unabhängig davon, ob er die Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur nutzt.
Nur der eHBA ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES): die rechtssichere elektronische Unterschrift für digitale Dokumente wie den eArztbrief, die eAU und das eRezept. Die SMC-B-Karte reicht zum Signieren eines eRezepts nicht aus.
Signaturprozess
Einzelsignatur
- eHBA wird in Kartenlesegerät gesteckt
- PIN muss für jede digatale Signatur eingegeben werden
- Nur für Praxen geeignet, in denen nicht viel signiert wird
Stapelsignatur
- Für das Signieren vorbereiteter Dokumente geeignet
- eHBA wird in Kartenlesegerät gesteckt
- Mit einem Klick sämtliche Dokumente in Stapel signiert
- Wird von Praxen vorallem für eAU genutzt
Komfortsignatur (Empfohlen)
- eHBA wird in Kartenlesegerät eingesteckt
- Einmalige Eingabe der PIN
- Innerhalb von 24 Stunden können bis zu 250 Dokumente signiert werden.
- Empfohlen für das Ausstellen von eRezepten
Schritt für Schritt
- Verordnung wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem erstellen
- „Senden“ anklicken: eRezept wird nun signiert - entweder durch Stecken des eHBA oder durch Komfortsignatur – und an den eRezept-Server gesendet. Dort ruft die Apotheke die Verordnungs daten ab.
- Ob eGK oder App – wie das Rezept eingelöst wird, spielt für die Praxis keine Rolle