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20.03.2024 Informationen für PraxisTeamS

Elektronisches Rezept (eRezept) 
Abschied vom "rosa Zettel"

Ab dem 1. Januar 2024 müssen verpflichtend Vertragsärztin­nen und -ärzte das elektronische Rezept (eRezept) zur Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für GKV-Patienten nutzen § 360 Abs. 2 Satz 1SGB V.

Notwendige technische Ausstattung

  • Aktueller Konnektor
    Zum Ausstellen von elektronischen Rezepten (eRezept) ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem Konnektor ab der Version PTV4+ Voraussetzung. Alle Konnektor-Hersteller bieten dieses Software-Update an. Es erweitert die Signierfunktion um die Komfortsignatur, die für das eRezept empfohlen wird.
  • Praxisverwaltungssystem mit eRezept Update
    Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss eRezepttauglich sein. Hierfür stellen die Verordnungssoftware-Anbieter ein Update zur Verfügung. Für die Installation oder Freischaltung des eRezept-Moduls ist der jeweilige Verordnungssoftware-Anbieter zuständig.
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
    Jeder Arzt benötigt für das Unterschreiben von eRezepten einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation – unabhängig davon, ob er die Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur nutzt. 
    Nur der eHBA ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES): die rechtssichere elektronische Unterschrift für digitale Dokumente wie den eArztbrief, die eAU und das eRezept. Die SMC-B-Karte reicht zum Signieren eines eRezepts nicht aus.

Signaturprozess

Einzelsignatur 

  • eHBA wird in Kartenlesegerät gesteckt
  • PIN muss für jede digatale Signatur eingegeben werden
  • Nur für Praxen geeignet, in denen nicht viel signiert wird

Stapelsignatur

  • Für das Signieren vorbereiteter Dokumente geeignet
  • eHBA wird in Kartenlesegerät gesteckt
  • Mit einem Klick sämtliche Dokumente in Stapel signiert
  • Wird von Praxen vorallem für eAU genutzt

Komfortsignatur (Empfohlen)

  • eHBA wird in Kartenlesegerät eingesteckt
  • Einmalige Eingabe der PIN
  • Innerhalb von 24 Stunden können bis zu 250 Dokumente signiert werden.
  • Empfohlen für das Ausstellen von eRezepten

 

Schritt für Schritt

  1. Verordnung wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem erstellen
  2. „Senden“ anklicken: eRezept wird nun signiert - entweder durch Stecken des eHBA oder durch Komfortsignatur – und an den eRezept-Server gesendet. Dort ruft die Apotheke die Verordnungs daten ab.
  3.  Ob eGK oder App – wie das Rezept eingelöst wird, spielt für die Praxis keine Rolle