KVH und Krankenkassen verabschieden neuen Bedarfsplan für die ambulante Versorgung in Hamburg
„Für Hamburg werden kurzfristig keine Veränderungen in der ambulanten Versorgung zu erwarten sein“, fasst Dieter Bollmann, stellvertretender Vorsitzender der KVH, die Auswirkungen des neuen Bedarfsplans zusammen. „Hamburg ist medizinisch hervorragend versorgt. Um dies auch in Zukunft zu gewährleisten, muss der Bedarfsplan, der in der jetzt konsentierten Fassung die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ohne Abweichungen umsetzt, kontinuierlich überprüft und ggfs. zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten angepasst werden.“
Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg, konstatiert: „Der Bedarfsplan ist in guter Kooperation zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung entstanden. Auch die Tatsache, dass die Hansestadt in hohem Maße von Patienten aus umliegenden Bundesländern aufgesucht wird, ist bei der neuen Bedarfsplanung berücksichtigt worden.“ Mit dem verabschiedeten Bedarfsplan sei eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um die medizinische Versorgung in Hamburg auch künftig auf einem sehr hohen Niveau zu halten.