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04.12.2024 Zulassung

Bedarfsplanung

Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Die flächendeckende, wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und Fehlversorgung zu vermeiden ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung. Dies dient der Erfüllung des sogenannten Sicherstellungsauftrages, den der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen hat. Gem. den Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Hamburg ein Planungsbereich somit wurden die Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung, eine dynamisch-strukturierte Betrachtung der lokalen Versorgungssituation als Anlage zum Hamburger Bedarfsplan in die Versorgungsplanung mit aufgenommen.

Bedarfsplan Hamburg

Der Bedarfsplan ist das zentrale Instrument der Bedarfsplanung. Er dokumentiert und analysiert den aktuellen Stand der Versorgung und leitet daraus - falls erforderlich - konkrete Maßnahmen ab. Daneben werden im Bedarfsplan regionale Besonderheiten auf KV-Ebene dargelegt, welche Abweichungen von den Vorgaben der bundeseinheitlichen Bedarfsplanungs-Richtlinie bedingen. Er wird von der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erstellt und durch die Landesaufsicht geprüft. Der aktuell gültige Bedarfsplan wurde fristgerecht zum 01.07.2013 von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen einvernehmlich geschlossen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg als aufsichtsrechtliche Behörde war in die Aufstellung des Bedarfsplans eingebunden und hat mitgeteilt, dass sie keine Beanstandungen erhebt.