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14.12.2017

Hamburger Kliniken, Ärzte, Zahnärzte und Kassen starten gemeinsame Qualitätssicherung

Wenn ein Patient sowohl in einer Klinik als auch in einer Arztpraxis versorgt wurde, gab es bislang keine Möglichkeit, die Qualität seiner Behandlung übergreifend einzuschätzen. Dies ändert sich nun: Mit dem neuen System der „sektorenübergreifenden Qualitätssicherung“ lässt sich zum Beispiel künftig betrachten, ob ein Patient auch Monate nach der Entlassung aus dem Krankenhaus noch beschwerdefrei ist.

Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen in Hamburg haben dazu eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet. Sie bündelt und koordiniert die Qualitätssicherungsmaßnahmen für gesetzlich versicherte Patienten. Ziel ist eine gleich hohe Qualität sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.

Die neue Qualitätssicherung wird schrittweise eingeführt. Bereits begonnen wurde mit der Auswertung einer Untersuchung, bei der verengte oder verschlossene Herzkranzgefäße mit einem Katheter geweitet werden. Als nächstes wird die Vermeidung von Wundinfektionen nach Operationen betrachtet. Künftig sollen auch Zahnbehandlungen in das gemeinsame System aufgenommen werden.

Die Vorgaben zur Qualitätssicherung kommen vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kliniken, Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen. Hamburg ist eines der ersten Bundesländer, in dem es gelungen ist, die Vorgaben termingerecht umzusetzen. 

Das Verfahren läuft wie folgt ab: Die Behandlungsdaten werden dokumentiert und ausgewertet, etwaige Auffälligkeiten werden gemeinsam beurteilt. Eine Fachkommission empfiehlt dann im Einzelfall, mit welchen Maßnahmen die Qualität der entsprechenden Behandlung verbessert werden kann.

Patientenvertreter nehmen an den Beratungen ebenfalls teil. Auch Informationen aus Patientenbefragungen sollen perspektivisch miteinfließen. Alle Akteure, die Daten liefern, erhalten Informationen zu den Auswertungen, die einen ergebnisorientierten Vergleich mit anderen Institutionen ermöglichen und Qualitätsverbesserungen in Gang setzen können.

Die Geschäftsstelle der neuen Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft ist zunächst für eine Übergangszeit bei der Geschäftsstelle der Externen Qualitätssicherung auf Landesebene angesiedelt.