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03.09.2024

„Eine frühestmögliche Patientensteuerung ist im Notdienst unverzichtbar!“

In der Debatte um die gesetzliche Neuregelung des vertragsärztlichen Notdienstes (Notfallrefom) fordert die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) den Gesetzgeber auf, den derzeitigen Kabinettsentwurf zu überdenken und Rahmenbedingungen zu setzen, die eine effiziente und wirtschaftliche Notfallversorgung möglich machen.

In der Debatte um die gesetzliche Neuregelung des vertragsärztlichen Notdienstes (Notfallrefom) fordert die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) den Gesetzgeber auf, den derzeitigen Kabinettsentwurf zu überdenken und Rahmenbedingungen zu setzen, die eine effiziente und wirtschaftliche Notfallversorgung möglich machen.

„Im Zentrum einer Notfallreform muss eine funktionierende Patientensteuerung stehen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form greift hier deutlich zu kurz“, sagte die stellvertretende KVH-Vorstandsvorsitzende Caroline Roos am vergangenen Mittwoch auf der Sitzung der Vertreterversammlung in Richtung Politik. „Eine frühzeitige Steuerung der Patientinnen und Patienten ist der Schlüssel dafür, eine fehlallozierte und unwirtschaftliche Inanspruchnahme von Versorgungsstrukturen nachhaltig zu verhindern.“ In Hamburg etwa liege die Quote der Hilfesuchenden, die eine Notfalleinrichtung vollkommen ungesteuert aufsuchen, derzeit bei knapp 50 Prozent.

Die Forderung an die Politik sei daher, dass Hilfesuchende – ähnlich wie in Dänemark und den Niederlanden – dazu verpflichtet werden, vor Inanspruchnahme einer notdienstärztlichen Versorgung (telefonisch oder digital) Kontakt mit der Integrierten Leitstelle (ILS) aufzunehmen.

Zum Thema Wirtschaftlichkeit führte Roos aus: „Wir brauchen keine teuren Doppelstrukturen und auch kein Parallelsystem zur Regelversorgung. Im SGB V ist nicht umsonst der Grundsatz `ambulant vor stationär´ kodifiziert. Er ist eine wesentliche Voraussetzung für ein wirtschaftliches Gesundheitssystem – und muss natürlich auch im Notdienst gelten.“ Die Gemeinsamen Tresen der Integrierten Notfallzentren (INZ) und Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) seien daher unbedingt unter die Leitung und Organisation der Kassenärztlichen Vereinigungen und nicht wie im Kabinettsentwurf vorgesehen unter die der Krankenhäuser zu stellen.

„Doppelstrukturen können wir uns im Gesundheitssystem nicht leisten – sie sind weder finanziell und personell abbildbar“, fuhr Roos fort. „Mit der geplanten Öffnung der INZ während der Sprechzeiten der Praxen sowie der Erweiterung des Leistungsspektrums im Notdienst würde ein Parallelsystem zur Regelversorgung entstehen, das einen unwirtschaftlichen Zuwachs an Notfall- bzw. Akutpatienten auslöst.“ Beides müsse verhindert werden. Außerdem sei die Vorhaltung einer telemedizinischen Beratung und eines aufsuchenden Dienstes unbedingt regional unter den Vorbehalt der wirtschaftlichen und personellen Machbarkeit zu stellen.

„Der Notfalldienst muss vollständig ausfinanziert werden“, schloss Roos den Forderungskatalog ab. „Bereits heute sind die Angebote und Strukturen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes deutlich unterfinanziert.“ Als Teil der Daseinsvorsorge sei die Akutversorgung jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, müsse somit voll aus Mitteln der Krankenkassen finanziert werden und dürfe auf keinen Fall – wie die Politik es gern tue – wieder auf die Vertragsärzte und -psychotherapeuten abgeschoben werden.“