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28.06.2021

Wirtschaftlicher Einsatz von Migräneantikörpern

Die gemeinsame Arbeitsgruppe Arzneimittel von Krankenkassen und der KV Hamburg versendet im Juli ein Informationsschreiben an etwa 120 Hamburger Praxen mit relevanten Verordnungen dieser Arzneimittelgruppe.

In dem Brief wird die aktuelle Datenlage knapp erläutert und der Einsatz der neuen Arzneimittel zur Prophylaxe der Migräne in die bisher verfügbaren Therapieoptionen eingeordnet. Die neuen Wirkstoffe sollen nur nach Versagen oder bei Unverträglichkeit anderer Arzneimittel zur Migräneprophylaxe eingesetzt werden, da in den Studien nur diese Patienten eingeschlossen waren und außerdem Langzeitdaten zur Verträglichkeit noch fehlen. Aufgrund der hohen Kosten gegenüber der Standardtherapie werden diese neuen Präparate außerhalb dieser Empfehlung als unwirtschaftlich eingestuft. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung soll durch in der Diagnose und Therapie von Patienten mit Migräne erfahrenen Ärzten erfolgen.

Bitte leiten Sie den Brief ggf. an Ihre Praxiskollegen weiter. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Verordnung und Beratung (22 802 -571/ -572), an die AOK Rheinland/Hamburg (Herr Großmann; 211 8791 -57108) oder an die DAK (Team Arzneimittel: AM_003220@dak.de; Fax: 040 33470 903270)

Wer ist die Arbeitsgruppe Arzneimittel?

Im Rahmen der Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2021 haben sich die Krankenkassen / -verbände und die KVH gemeinschaftlich verpflichtet, kontinuierlich die Arzneimittelverordnungsdaten zu bewerten, mit dem Ziel, Wirtschaftlichkeitspotentiale festzustellen und Maßnahmen zu deren Realisierung zu empfehlen.

Schwerpunkte der Arbeitsgruppe Arzneimittel sind dabei Weiterentwicklung der Wirkstoffvereinbarung und die Umsetzung/Empfehlung von Maßnahmen zur Steigerung des wirtschaftlichen Verordnungsverhaltens.