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23.09.2016

Nichtsteroidale Antiphlogistika/Antirheumatika zur Injektion

Die Kombination aus Phenylbutazon und Lidocain (Ambene parenteral®) kann nicht als Sprechstundenbedarf angefordert werden. Hintergrund ist der Verordnungsausschluss für Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen in der Arzneimittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III, Ziffer 18.) In diesem Zusammenhang wissen wir darauf hin, dass piroxicam-haltige Arzneimittel unabhängig von der Darreichungsform (Injektionslösung, Tabletten) nicht im Rahmen des SSB anforderbar sind (siehe auch KVH-Journal 5/2015). 
 

Bitte beachten Sie: 

Antiphlogistika / Antirheumatika (nur schnell freisetzende Darreichungsformen, keine Präparate mit modifizierter bzw. retardierter Wirkstofffreisetzung, nicht zur topischen Anwendung) sind für die Notfallbehandlung in der Praxis im zugelassenen Anwendungsgebiet als SSB zulässig. Allerdings hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft bereits 1995 empfohlen, Diclofenac und andere NSAR wegen schwerer immunologischer Nebenwirkungen nur noch in Ausnahmefällen parenteral zu verabreichen (Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 1/2, 9. Januar 1995 (75)). 

„Auf die i.m.-Injektion kann in der Regel verzichtet werden. Maximale Plasmakonzentrationen sind nach Einnahme einer wässrigen Diclofenac-Lösung (dispersible Tabletten, ab 20 Minuten) praktisch genauso schnell erreicht wie nach i.m.-Gabe (15-20 Minuten). Daher lässt sich auch die einmalige Injektion zur Therapieeinleitung im Notfall (nach vorheriger Aufklärung über die Risiken) nur rechtfertigen, wenn die Einnahme per os nicht möglich ist (z.B. bei Erbrechen)“ 
2016 atd arznei-telegramm Arzneimitteldatenbank, Bewertung: Nichtsteroidale Antirheumatika, Abruf 19.02.2016