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24.01.2020

Miochol® ist Sprechstundenbedarf

Bei dem Präparat Miochol® (Miotikum) - Einsatz bei Kataraktoperationen –  handelt es sich um ein Arzneimittel, welches über den Sprechstundenbedarf angefordert werden kann. KV und Kassen haben sich darauf verständigt, dass das Präparat, auch wenn es sich hier um eine Instillation handelt und nicht um klassische Augentropfen, unter dem Punkt „Ophthalmika, acetylcholinhaltige Augentropfen zur Herstellung einer schnellen, kompletten Miosis im Rahmen eines operativen Eingriffs“ subsumiert werden kann (siehe aktuell gültige SSB-Vereinbarung Anlage 2 Nr. 5).