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05.05.2020 Arzneimittel

Wirkstoffvereinbarung

Mit der Ablösung der Richtgrößen stehen nicht mehr Arzneimittelkosten oder die Anzahl der Verordnungen im Mittelpunkt, sondern die Quoten verordneter Generika bzw. Leitsubstanzen.

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Wirkstoffvereinbarung „scharfgeschaltet“. Die Steuerung funktioniert, doch in einigen Bereichen wird immer wieder nachgebessert, damit die Ziele sowohl unter ökonomischen als auch medizinischen Aspekten nachvollziehbar bleiben.

Generika und Leitsubstanzziele

Steuern statt prüfen! Unter diesem Gesichtspunkt wurden im Rahmen der Wirkstoffvereinbarung für 35 Indikations- bzw. Wirkstoffgruppen vergleichsgruppenspezifische Zielwerte vereinbart. Als grundsätzlich wirtschaftlich gilt hierbei die Verordnung von Generika bzw. Leitsubstanzen. 

Im geschützten Internet-Portal der KVH finden Sie zu jedem Generikaziel eine sogenannte Arbeitsliste. Diesen Arbeitslisten können Sie (bezogen auf das jeweilige Ziel) entnehmen, welche Arzneimittel nach den Regeln der Wirkstoffvereinbarung als Generikum oder Originalpräparat eingestuft werden. Außerdem enthalten die Listen eine Spalte mit der Information, ob für das jeweilige Präparat Rabattverträge vorliegen.  Durch Filtern und Sortieren der Daten ermöglichen die Arbeitslisten einen differenzierten Blick auf das eigene  Verordnungsverhalten.

An dieser Stelle finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Zielen. Die entsprechenden Dokumente werden derzeit fortlaufend aktualisiert.