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05.05.2020 Arzneimittel

Wirkstoffvereinbarung

Seit 2017 haben Vorstand und Selbstverwaltung die damals vorgegebene Richtgrößenvereinbarung abgelöst gegen die Wirkstoffvereinbarung nach damals bayrischem Vorbild. Der sehr schnell wechselnde Arzneimittelmarkt hat dazu geführt, dass nach jährlichen Anpassungen die Wirkstoff - bzw. Indikationsziele sich bis heute deutlich verändert haben. 

Ziel ist es immer noch, kostenintensive Wirkstoffgruppen (Verordnungsanzahl und/oder Kosten) mit ggf. Wirtschaftlichkeitsreserven zu identifizieren und die kostenintensiveren Arzneimittel herauszustellen. Es werden Auffälligkeitszielquoten vereinbart, die sich an den Fachgruppendurchschnitten orientieren. Leitsubstanzen orientieren sich an aktuellen Leitlinien (Evidenz) und ökonomischen Kriterien. 

Der Grundsatz „steuern statt prüfen“ gilt immer noch, aber wenn die Gesamtsaldierungen (hamburgweit, fachgruppenspezifisch und arztindividuell) nicht greifen, sind Wirkstoffprüfungen natürlich möglich.

Generika und Leitsubstanzziele

Steuern statt prüfen! Unter diesem Gesichtspunkt wurden im Rahmen der Wirkstoffvereinbarung für 35 Indikations- bzw. Wirkstoffgruppen vergleichsgruppenspezifische Zielwerte vereinbart. Als grundsätzlich wirtschaftlich gilt hierbei die Verordnung von Generika bzw. Leitsubstanzen. 

Im geschützten Internet-Portal der KVH finden Sie zu jedem Generikaziel eine sogenannte Arbeitsliste. Diesen Arbeitslisten können Sie (bezogen auf das jeweilige Ziel) entnehmen, welche Arzneimittel nach den Regeln der Wirkstoffvereinbarung als Generikum oder Originalpräparat eingestuft werden. Außerdem enthalten die Listen eine Spalte mit der Information, ob für das jeweilige Präparat Rabattverträge vorliegen.  Durch Filtern und Sortieren der Daten ermöglichen die Arbeitslisten einen differenzierten Blick auf das eigene  Verordnungsverhalten.

An dieser Stelle finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Zielen. Die entsprechenden Dokumente werden derzeit fortlaufend aktualisiert.