- Das Antibiotikaziel wird weitergeführt und bleibt weiterhin bei der Gesamtsaldierung unberücksichtigt. Die Ergebnisse des Qualitätsziels bleiben weiterhin prüfungsbefreit.
- Für Leitsubstanzziele, in denen bisher Rabattverträge positiv bei der Zielerreichung berücksichtigt wurden, wird es eine neue Gewichtung der rabattierten Präparate geben (Ausnahme Antidiabetika). So gehen die verordneten DDD der rabattierten Leitsubstanzen multipliziert mit einem erhöhten Faktor (1,2) in die Zielerreichung ein. Die verordneten DDD der nicht – rabattierten Leitsubstanzen gehen wie gehabt (mit Faktor 1,0) in die Zielerreichung ein. Die verordneten DDD der rabattierten Nicht – Leitsubstanzen werden in geringerer Gewichtung bei der Zielerreichung positiv berücksichtigt (in dieser neuen Systematik mit dem Faktor 0,2 multipliziert). Diese neue Gewichtung der Rabattarzneimittel gilt für folgende Leitsubstanzziele:
- Urologische Spasmolytika,
- Mittel zur Behandlung der BPH,
- DOAK’s,
- Gn-RH-Analoga,
- Koloniestimulierende Faktoren,
- MS-Therapeutika,
- Mittel zur Behandlung der obstruktiven Atemwegserkrankungen,
- Mittel zur Behandlung rheumatischer Erkrankungen und für die
- Mittel zur Behandlung chronischer Darmerkrankungen.
Anpassungen einzelner Ziele
- Im Ziel 35 (CED) gilt Golimumab (Simponi - weiterer TNF alpha Blocker) - ebenfalls als Leitsubstanz.
- Im Ziel 34 (Rheuma) gelten Golimumab und Certolizumab (Cimzia – TNF alpha Blocker) zusätzlich als Leitsubstanzen.
- Das Generikaziel der Lipidregulatoren wurde in ein Leitsubstanzziel umgeformt. Leitsubstanzen sind die vier Statine (Monopräparate) Simvastatin, Pravastatin, Atorvastatin und Rosuvastatin. Die Rabattverträge werden in diesem Ziel nicht positiv berücksichtigt, d.h. die rabattierten Nicht – Leitsubstanzen dienen nicht der Zielerreichung.
- Auch das Generikaziel 14 (Mittel zur Behandlung der obstruktiven Atemwegserkrankungen) wurde in ein Leitsubstanzziel umgeformt. Leitsubstanzen sind alle Generika und generikafähigen (nicht mehr patentgeschützten) Präparate. Die als Bundesweite Praxisbesonderheiten eingestuften Arzneimittel Dupixent (Dupilumab – PB bei atopischer Dermatitis und bei chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen ) und Nucala (Mepolizumab – PB bei unzureichend kontrolliertem hypereosinophilem Syndrom (HES) ohne erkennbare, nicht-hämatologische sekundäre Ursache) werden als patentgeschützte Originalpräparate in diesem Ziel erfasst. Hautärzte, Kinderärzte und HNO Ärzte erhalten in diesem Ziel keine Zielquote. Rabattverträge werden gemäß der neuen Systematik positiv bei der Zielerreichung berücksichtigt.
- Im Leitsubstanzziel der DOAK’s wurden zusätzlich zu Apixaban und Edoxaban auch Rivaroxaban und Dabigatran – haltige Generika als Leitsubstanzen festgelegt. Rabattverträge werden gemäß der neuen Systematik weiterhin positiv bei der Zielerreichung berücksichtigt.
- Bis zum Markteintritt der Rivaroxaban-Generika in Deutschland gelten neu berechnete Zielquoten (Istquoten für Apixaban plus Edoxaban plus gewichtete RV).
- Sind Rivaroxaban Generika verfügbar, so gelten ab dem 2.Halbjahr 2024 die für diese Situation neu berechneten Zielquoten (25.2.B), die einen 50%igen Generika - Austausch für Xarelto zugrunde legen.
Hinweis 1. Juli 2024: Da keine Rivaroxaban Generika in den Stärken 15 bzw. 20mg am Markt verfügbar sind, gelten die bisherigen Zielquoten für das gesamte Jahr 2024 weiter!!
- Alle anderen Ziele sowie deren Zielquoten gelten auch für 2024 weiter.
Vereinbarung zur wirtschaftlichen Verordnung von Blutzuckerteststreifen außerhalb der Wirkstoffziele
Als wirtschaftliches Ziel wurde der Durchschnittspreis (ZI) der in Hamburg verordneten Teststreifen (0,487 cent pro Teststreifen) vereinbart. Die Praxen werden - auf Basis der ZI-Daten ermittelt und mit diesem Durchschnittspreis verglichen – Auswertungen zu ihren Teststreifen - Verordnungen erhalten. Eine Übersicht mit wirtschaftlichen Teststreifen für alle Kassen wird von den Kassen zur Verfügung gestellt.
Dieses Ziel ist für 2024 nicht prüfungsrelevant.